Drucksache - 2638/IV  

 
 
Betreff: Einbeziehung der Bürgerschaft in Neubauvorhaben städtischer Wohnungsbaugesellschaften in Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest, Urbatsch, Bertermann und die übrigen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Stadtentwicklung Vorberatung
07.04.2016 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. BE StadtE 07.04.2016
3. Beschluss
4. VzK vom 01.07.2016
5. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:      .06.2016

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44600

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2638/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über

 

Einbeziehung der Bürgerschaft in Neubauvorhaben der städtischen Wohnungsbaugesellschaften

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.04.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2638/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften dafür einzusetzen, bei Neubauvorhaben städtischer Wohnungsbaugesellschaften die Bürgerschaft vor Ort frühzeitig einzubeziehen.

Hierzu sollen mindestens folgende Maßnahmen dienen:

-Umgehende Informationen über geplante Neubauvorhaben, bevor städtebauliche und/oder Architekturwettbewerbe durchgeführt werden und/oder Bauanträge/Bauvorbescheidsanträge gestellt werden.

-Einbeziehung der Vorortinitiativen in die Erarbeitung der Vorgaben für städtebauliche und/oder Architekturwettbewerbe.

-Einbeziehung in städtebauliche und/oder Architekturwettbewerbsverfahren.

 

Das Bezirksamt hat am 28.06.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Mitte der Senatsverwaltung und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften übermittelt und auf die aktive Beteiligung/Einbindung der Bürgerschaft (wie oben genannt) bei Neubauvorhaben hingewiesen (Anlage).

 

 

A) Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:    keine

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

Berlin, den

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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