Drucksache - 2617/IV  

 
 
Betreff: Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-72 (Bachstraße 1-2).
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Stadtentwicklung Vorberatung
07.04.2016 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB vom 08.03.2016
2. Anlage 1
3. Anlage 2
4. Anlage 3
5. Anlage 4
6. Anlage 5
7. Anlage 6
8. BE StadtE 07.04.2016
9. Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

Fraktionsexemplar liegt vor.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme der Beschlussempfehlung zur Beschlussfassung [10 Ja-Stimmen (SPD, Bü90/Die Grünen, CDU, DIE LINKE), 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen]. 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin         .03.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.

Mitte von Berlin 2617/IV             

 

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

die Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-72 (Bachstraße 1-2).

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-72 vom 14.08.2015 mit dem Deckblatt vom 11.02.2016r das Grundstück Bachstraße 1-2 im Bezirk Mitte, Ortsteil Hansaviertel, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG beschlossen.

 

 

A) Begründung zu I.

 

siehe Anlagen

 

 

B) Rechtsgrundlagen

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

 

 

C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke

 

Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 

 

 

 

Anlagen

  • Anlage 1: Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-72 im Bezirk Mitte, Ortsteil Hansaviertel
  • Anlage 2: Auswertung der Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem.  § 4 Abs. 2 BauGB
  • Anlage 3: Auswertung der Ergebnisse der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB 
  • Anlage 4: Auswertung der Ergebnisse der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3  i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
  • Anlage 5: Begründung des Bebauungsplanes 1-72 mit Analgen
  • Anlage 6: Bebauungsplan 1-72 v. 14.08.2015 mit dem Deckblatt vom 11.02.2016.
  • Anlage 7: Städtebaulicher Vertrag mit Anlagen (B+L) (als Fraktionsexemplar)
  • Anlage 8: Städtebaulicher Vertrag mit Anlagen (HWS) (als Fraktionsexemplar)

 

 

 
 

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