Drucksache - 2606/IV  

 
 
Betreff: Festsetzung einer Erhaltungsverordnung gemäß §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Birkenstraße" im Bezirk Mitte von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Stadtentwicklung Vorberatung
07.04.2016 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB vom 07.03.2016
2. Anlage 1 zur VzB
3. Anlage 2 zur VzB
4. BE StadtE 07.04.2016
5. Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

Der Ausschuss für Sanieren, Bauen und Bebauungspläne empfiehlt der BVV mehrheitlich die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung [9 Ja-Stimmen (SPD, Bü90/Die Grünen, DIE LINKE), 2 Nein-Stimmen (CDU), 0 Enthaltungen]. 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:      .02.2016

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.:44600

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

 

über

 

die Festsetzung einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Birkenstraße“ im Bezirk Mitte von Berlin

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

 

A)      Begründung:


Das Land Berlin hat sich, aufgrund der aktuellen Veränderungen am Berliner Wohnungsmarkt und dem prognostizierten Bevölkerungswachstum zum Ziel gesetzt, den steigenden Aufwertungs- und Verdrängungsdruck in den Berliner Wohngebieten zu lokalisieren und die betroffenen Wohngebiete mit ihrer sozial gemischten Bevölkerung mit entsprechenden städtebaulichen Instrumenten vor Verdrängung zu schützen.

 

Dazu hat das Bezirksamt Mitte in einem ersten Schritt eine Vorprüfung (Grobscreening) zur Ermittlung möglicher Gebiete im Bezirk, die für den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung geeignet sind, durchführen lassen. Das Ergebnis der Untersuchung zeigt zwei Verdachtsgebiete (Stadtraum Moabit und Stadtraum Wedding), die hohe Tendenzen von Aufwertungs- und Verdrängungsdruck aufweisen.


Anschließend wurde im Rahmen einer vertiefenden Untersuchung geprüft, ob in diesen Verdachtsgebieten die Schutzbedürftigkeit der Bevölkerungsstruktur aus städtebaulichen Gründen vorliegt und damit die Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass sozialer Erhaltungsverordnungen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB erfüllt werden.


Im Ergebnis der vertiefenden Untersuchung (Januar 2016) wurde festgestellt, dass die Anwendungsvoraussetzungen im gesamten Untersuchungsraum Moabit gegeben sind. Aufgrund des festgestellten geringen bis mittleren Aufwertungspotentials, des hohen Aufwertungsdrucks und des mittleren Verdrängungspotenzials würde es ohne den Einsatz des Instrumentariums zu städtebaulichen Fehlentwicklungen kommen. Der Gutachter empfiehlt daher die Festsetzung für den gesamten Untersuchungsraum Moabit und schlägt die räumliche Abgrenzung von zwei sozialen Erhaltungsgebieten vor. Eines dieser vorgeschlagenen Gebiete ist das Gebiet „Birkenstraße“.

 

Die Gebietsabgrenzung wurde aufgrund der vergleichbaren städtebaulichen Voraussetzungen, der ähnlichen Ausprägung des Aufwertungs- und Verdrängungspotentials sowie der vergleichbaren Einwohnerzahl vorgenommen.

 

Eine ausführliche Begründung mit Auswertungen, Ergebnissen und Schlussfolgerungen sind dem Gutachten im Anhang zu entnehmen.

 

 

 

B)      Rechtsgrundlage:


§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB

§ 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG
 

 

C)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Ja, aufgrund des Mehrbedarfs an Personal (siehe Anlage 3 zur Stellenplananmeldung 2016/2017 Stadt) sowie der Bereitstellung entsprechender Räumlichkeiten.

 

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja, es wurden bereits Stellenbedarfe (2,5 Stellen) für 2016/2017 beantragt.

 

 

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen