Drucksache - 2603/IV  

 
 
Betreff: Verfahren für den Umgang mit Schenkungsangeboten von Kunstobjekten für den öffentlichen Raum/Kunst-am-Bau oder Denkmäler
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 08.03.2016
2. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                             .        .2016

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt und Naturschutz33500

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2603/IV

 

 

Vorlage -  zur Kenntnisnahme -

 

Verfahren für den Umgang mit Schenkungsangeboten von Kunstobjekten für den öffentlichen Raum/Kunst-am-Bau oder Denkmälern

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 01.03. 2016 beschlossen:

 

Schenkungsangebote von Kunstobjekten für den öffentlichen Raum/ Kunst-am-Bau oder Denkmälern werden vom Bezirksamt Mitte, unabhängig von deren Wert, nicht mehr angenommen. Für die unentgeltliche Überlassung von Objekten (Leihe) ist folgende, einheitliche Verfahrensweise einzuhalten:

 

Das Angebot wird der Kommission Kunst im Stadtraum/Kunst-am-Bau (KIST) zur Prüfung vorgelegt. Die KIST gibt eine fachliche Empfehlung zu der Annahme oder Ablehnung des Angebots ab. Im Weiteren gelten die Verfahren zur Erlaubnis bzw. der Versagung von Sondernutzungen von öffentlichem Straßenland.

 

Durch die zeitweilige, unentgeltliche Überlassung von Objekten dürfen dem Bezirk keine Kosten entstehen. Der Leihvertrag, der schriftlich abzufassen ist, muss eine Regelung insbesondere zu Aufstellung und Abbau, Haftung und Wartung, Dauer der Überlassung sowie ggf. besonders vereinbarter Abreden enthalten.

 

A)      Begründung:
 

Wird dem Bezirk ein Kunstobjekt für den öffentlichen Raum, für Kunst-am-Bau oder ein Denkmal im Folgenden Objekt als Schenkung angeboten, so besteht zurzeit kein geregeltes Verfahren über den Umgang mit dem Angebot. Diese Regelungslücke führt wegen der zu berücksichtigenden Risiken wie möglichen Folgekosten, Vermögenszuordnungen und bei der Beteiligung von Entscheidungsbeteiligten und Prozessabläufen zu erheblichen Unsicherheiten und Unklarheiten.

 

B)    Rechtsgrundlage:

 

§ 36 BezVG
 

 

 

 

 

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

 

 

Berlin, den         .          .2016

 

 

 

 

 

Dr.  HankeWeißler

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadträtin

 

 
 

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