Drucksache - 2596/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Vorbemerkung: Im letzten Jahr wurde der Antrag auf Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes durch das Nisan Kinderfest vom Bezirksamt kurzfristig abgelehnt. Insbesondere wurden Mängel im Aufbauplan geltend gemacht und eine Überfüllung des Geländes befürchtet. Der Veranstalter hat frühzeitig ein überarbeitetes Sicherheitskonzept vorgelegt, um eine erneute Auflage des beliebten Kinderfestes zu ermöglichen.
Ich frage das Bezirksamt:
1.Wie ist der Sachstand bezüglich des Antrags auf Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes durch das Nisan Kinderfest?
2.Wurden Sicherheitsmängel im überarbeiteten Sicherheitskonzept festgestellt und dem Veranstalter mitgeteilt?
3.Wie sehen die weiteren Schritte des Verfahrens aus?
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