Drucksache - 2592/IV  

 
 
Betreff: Berufung eines stimmberechtigten Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss gemäß § 35 Abs. 5 Nr. 2 AG KJHG i.V. mit § 35 Abs. 8 AG KJHG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Schwanhäußer 
Drucksache-Art:Dringlichkeitsvorlage BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.02.2016 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringliche VzB vom 16.02.2016
2. Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Als stimmberechtigtes Mitglied für den ausgeschiedenen rgerdeputierten, Herrn Schäfer, wird in den Jugendhilfeausschuss Mitte berufen

 

Frau

Petra Densborn

 

Begründung:

Dem Jugendhilfeausschuss gehören gemäß § 35 Abs. 5 Nr. 2 AG KJHG als stimmberechtigte Mitglieder 6 Bürgerdeputierte an.

 

Gemäß Punkt 6 der Geschäftsordnung der Trägerversammlung hlt der Jugendhilfeausschuss bei Ausscheiden einer gewählten Vertretung oder Stellvertretung im Laufe der Legislaturperiode die neuen Mitglieder.

 

Das stimmberechtigte Mitglied ist durch den Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 12.02.2016 gewählt worden.

 

 
 

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