Drucksache - 2569/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44 600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2569/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Fahrradspur in der Müllerstraße vom Lieferverkehr freihalten
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.02.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2569/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwiefern auf der Müllerstraße, insbesondere zwischen Seestraße und Gerichtstraße, weitere Lieferzonen eingerichtet werden können, um die Spur für den Radverkehr vom Lieferverkehr freizuhalten.
Begründung: In dem Bereich wird die Spur für den Radverkehr immer wieder von haltenden Fahrzeugen blockiert, wodurch Radverkehrsteilnehmer*innen in die linke Fahrspur mit dem fließenden Autoverkehr ausweichen müssen. In der letzten Sitzung des FahRat (20.01.16) wurde dieser Punkt von Vertretern des ADFC/BUND kritisch angemerkt.
Das Bezirksamt hat am 08.03.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Für den Bereich der Müllerstraße wurden im Rahmen des Projektes „Plattform Wirtschaftsverkehr“ 1995 umfangreiche Regelungen hinsichtlich des Lieferverkehres getroffen und 1997 durch die damals zuständige Straßenverkehrsbehörde beim Polizeipräsidenten in Berlin angeordnet. Hierbei wurden insgesamt 17 Ladezonen für den Bereich der Müllerstraße geschaffen. Letztmalig erfolgte 2008 durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde eine Anpassung und Ausweitung der Ladezonen. Im Bereich zwischen Seestraße und Gerichtstraße befinden sich derzeit insgesamt 9 Ladezonen, zuzüglich einer weiteren Ladezone im Kreuzungsbereich einer angrenzenden Nebenstraße. Nach Einschätzung der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde ist eine weitere Ausweitung der Ladezonen nicht erforderlich und nicht zielführend, da das derzeitige Verhältnis der Ladezonen zum ruhenden Verkehr ausgewogen ist. Eine weitere Ausweitung der Ladezonen würde zu einem erheblichen Ungleichgewicht führen und die bereits jetzt angespannte Parkplatzsituation in der Müllerstraße deutlich verschärfen. Aufgrund dieser Einschätzung kann eine Ausweitung der vorhandenen Lieferzonen nicht angeordnet werden.
A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG
B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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