Drucksache - 2567/IV  

 
 
Betreff: Milieuschutz in Mitte: Beobachtungsgebiete nicht nur aus dem Rathaus beobachten II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest, Urbatsch, Bertermann und die übrigen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.02.2016 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Beschluss
3. VzK vom 25.04.2016
4. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:     .04.2016

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2567/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über

 

Milieuschutz in Mitte: Beobachtungsgebiete nicht nur aus dem Rathaus beobachten II

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.02.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2567/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Erarbeitung eines Verfahrensvorschlages für ein Monitoring für die im Grobscreening ermittelten Beobachtungsgebiete zum Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB eine jährliche Information der Bezirksverordnetenversammlung über die jeweiligen Untersuchungsergebnisse zu berücksichtigen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 12.04.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Im Rahmen der Beauftragung eines Gutachters zur Durchführung des Monitorings, wird das Stadtplanungsamt eine jährliche Vorstellung der zentralen Ergebnisse im Stadtplanungsausschuss in das Leistungsbild des Gutachters aufnehmen und für die Umsetzung sorgen.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:    keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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