Drucksache - 2563/IV  

 
 
Betreff: Umsetzung der Förderrichtlinie „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke, Köhler 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.02.2016 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Bildung, Kultur und Umweltschutz Entscheidung
09.03.2016 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz vertagt   
13.04.2016 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2018 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. BE BiKuUm vom 13.04.2016
3. Beschluss
4. VzK vom 22.01.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 21.04.2016 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2563/IV)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat für die Umsetzung der Förderrichtlinie zur "Kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte" einzusetzen, um so das Abrufen von Bildungsangeboten wie Sprachkurse oder Integrationskurse für Flüchtlinge zu erleichtern und deren schnelle Integration zu befördern.

 

 

Das Bezirksamt hat am 09.01.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBJW, heute SenBJF) hat die  Förderrichtlinie „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“r Berlin umgesetzt.

 

Diese Förderrichtlinie sah für die Stadtstaaten Berlin und Hamburg vor, dass die Zuständigkeiten für diese Förderrichtlinie nicht bei den Bezirken/Kommunen liegen sollte, sondern bei den Senatsverwaltungen. Daher konnten für ganz Berlin nur drei Stellen im Rahmen dieser Förderung finanziert werden und nicht wie anfänglich erhofft, pro Bezirk / Kommune.

 

Allerdings konnte in Berlin und Hamburg die operative Umsetzung des Vorhabens (über Personalgestellung) in die bezirklich-kommunale Ebene delegiert werden. Die o.g. Senatsverwaltung hat in diesem Sinne im Zuge der Umsetzung dieser Förderrichtlinie den Bezirken Spandau, Tempelhof-Schöneberg und Lichtenberg jeweils eine Personalstelle für die Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte zugeteilt.

 

Diese drei Bezirke wurden nach Auskunft der Senatsverwaltung kennzahlenbezogen ausgewählt, weil dort der Anteil der in Unterkünften lebenden Geflüchteten am höchsten war.

A. Rechtsgrundlage:

§ 36 BezVG i.V.m.§ 13 BezVG

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
  2.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:        keine

 

Berlin, den 09.01.2018


Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 
 

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