Drucksache - 2561/IV  

 
 
Betreff: Verkehrs-Poller besser kenntlich machen - Vorlage zur Kenntnisnahme 1675/IV
Regelung für Gesamtberlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok, Waldeck 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.02.2016 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Beschluss
3. VzK vom 23.05.2016
4. Anlage
5. Zwischenbericht
6. VzK vom 30.06.2016
7. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum  .06.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2561/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Verkehrs-Poller besser kenntlich machen – Vorlage zur Kenntnisnahme 1675/IV – Regelung für Gesamtberlin

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.02.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2561/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass durch Senatsbeschluss die Ausführungsvorschriften für öffentliche Geh- und Radwege dahingehend geändert werden, dass öffentliche und private Geh- und Radwege, so zu markieren sind, dass sehbehinderte Menschen diese besser wahrnehmen können.

 

 

Das Bezirksamt hat am  14.06.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Mit Schreiben vom 31.05.2016 liegt dem Bezirksamt Mitte nunmehr die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Herrn Staatssekretär Gaebler, vor.

Diese wird anliegend zur Kenntnis gegeben (Anlage).

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin,                   

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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