Drucksache - 2560/IV  

 
 
Betreff: Barrierefreien Notruf bekannt machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenfraktionBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Kriesel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.02.2016 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Beschluss
3. VzK vom 25.04.2016
4. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:    04.2016

Abt.      Tel.:32200

     

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2560/IV

 

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über

 

Barrierefreien Notruf bekannt machen

 

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.02.2016 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2560/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, einen Hinweis auf die Möglichkeit von Notruf-Fax und Notruf-SMS (jeweils 110 oder 112) für Gehörlose auf der Internetpräsenz des bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung einzustellen.

 

Das Bezirksamt hat am 19.04.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Das Bezirksamt hat das Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung aufgenommen und  umgesetzt.

Nach Rücksprache mit dem Gehörlosenverband Berlin e.V. und der Polizei (Polizeipräsident-Landeskriminalamt-Zentralstelle für Prävention-) wurde eine durch die Berliner Polizei freigegebene Verlinkung zu den Vorlagen Notruf-Fax, Notruf-SMS sowie Infos der Polizei (http://www.deafberlin.de/service/notruf/ und http://www.berlin.berlin.de/polizei/service/notruf) auf der Internetpräsenz der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung eingestellt und ist seit 15.03.2016 dort abrufbar.

Diese Informationen gelten für das Land Berlin und sollen Menschen mit Hörbehinderung in Notfallsituationen den Kontakt zu den Leitstellen von Polizei und Feuerwehr ermöglichen.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine
 

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine
 

 

 

 

Berlin, den 19.04.2016

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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