Drucksache - 2551/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Entspricht das derzeit geplante Bauvorhaben der Wohnungsbaugesellschaft Mitte Fischerinsel/Mühlendamm den Rahmenbedingungen des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan I-58b? 1a.Wenn nein, wo liegen die Unterschiede/Abweichungen? 1b.Warum ist das Bezirksamt der Ansicht, das für die Bearbeitung des Vorhabens allein der § 34 Baugesetzbuch und nicht eher eine Beurteilung nach § 15 Abs. 1 BauGB – wie im Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes ermöglicht - maßgebend ist.
2. Warum hat es das Bezirksamt die Einleitung der erforderlichen Verfahrensschritte zur Festsetzung eines Bebauungsplanes seit Aufstellung des Bebauungsplanes I-58b vor fast 5 Jahren (vergl. VzK DS 1683/III zu „Teilung des Geltungsbereichs und Änderung des Bebauungsplanentwurfs I-58 für das Gebiet zwischen Gertraudenstraße, Mühlendamm, Spree und Spreekanal im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte“) unterlassen?
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