Drucksache - 2528/IV  

 
 
Betreff: Kita Sonnenstern nicht allein lassen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest, Urbatsch und die übigen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.01.2016 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. DA vom 19.01.2016
2. Beschluss
3. VzK vom 25.04.2016
4. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:     .04.2016

Abt.      Tel.:23700

     

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

 

Mitte von Berlin2528/IV

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

 

über Kita Sonnenstern nicht allein lassen

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.01.2016 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2528/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend die Kita Sonnenstern in Moabit bei der Suche nach neuen Räumlichkeiten und während der Übergangsphase zu unterstützen.

 

 

Das Bezirksamt hat am  12.04.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Die Geschäftsführerin des Trägers der Kita Sonnenstern, Frau Kratzheller, teilte dem Jugendamt auf Anfrage mit, dass für diese Kita neue Gewerberäume in der Perleberger Str. gefunden wurden. Der Abschluss des Mietvertrages steht kurz bevor. Der Ausbau der Räume soll im April 2016 beginnen und bis Mitte August abgeschlossen sein. Da die neuen Räume größer sind, ist auch eine Platzerweiterung auf ca. 30 Kita-Plätze möglich.

Um die für den Platzausbau notwendigen Fördergelder beantragen zu können, benötigt der Träger eine Bedarfsbestätigung vom Jugendamt. Diese Bedarfsbestätigung wurde am 23.03.2016 an den Tger der Einrichtung gesendet.

 

Wir bitten den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 


 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

Bezirksstadträtin Smentek

 

 

 
 

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