Drucksache - 2523/IV  

 
 
Betreff: Schulplatzkapazitäten bereits erschöpft - Bedarfe regional ermitteln, Schulneubau-Planungen offenlegen und Wiedereröffnung alter Schulstandorte prüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Briest, Urbatsch, Neubert und die übrigen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.01.2016 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.02.2016 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Schule Entscheidung
10.03.2016 
46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
14.04.2016 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DA vom 19.01.2016
2. Antrag
3. BE Schule
4. Beschluss

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

1. aufgrund steigender Bevölkerungsprognosen, ausgehend von einzuhaltenden Klassenfrequenzen, die Bedarfe an weiteren Schulplätzen im Bezirk Mitte regional zu ermitteln. Diese Ergebnisse sollen für die Diskussion um den Schulentwicklungsplan zugrunde gelegt werden können.

 

2. der BVV sowie den bezirklichen Gremien seine Planungen für Schulneubauten und Kapazitätserweiterungen (mobile Ergänzungsbauten, mobile Unterrichtsräume u.ä.) umgehend offenzulegen und frühzeitig im Zuge des Schulentwicklungsplanes zu diskutieren.

 

3. zu prüfen, ob bereits aufgegebene Schulstandorte wiedereröffnet werden müssten und könnten. In diese Prüfung ist miteinzubeziehen,

 

- welche Kündigungs- bzw. Sonderkündigungsrechte des Landes Berlin gegenüber den derzeitigen Nutzern für diese Flächen bzw.- Teilflächen zu welchem Zeitpunkt zur Verfügung stehen.

 

- welche Flächen derzeit ungenutzt sind.   

 

- eine Erfassung des baulichen Ertüchtigungsbedarf inklusive der voraussichtlichen Zeitschiene einer möglichen Umsetzung der nötigen Baumaßnahmen

 

- ob der Schulträger die Flächen bzw. Teilflächen seinerseits vom Liegenschaftsfond in einer Übergangsphase schrittweise anmieten kann, damit mögliche Kapazitätsunterauslastungen in der Anfangsphase des Schulbetriebes nicht durch Budgetverluste im Schulprodukt abgebildet werden müssen.

 

 

 

 

Erledigungsfrist: 16.06.2016

 

 
 

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