Drucksache - 2510/IV  

 
 
Betreff: Ehemalige Sportwiesen wieder dem Breitensport zuführen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok, SchilfMahr, Hans-Günter
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.01.2016 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen Vorberatung
24.02.2016 
46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen      
Sportausschuss Vorberatung
26.04.2016 
37. öffentliche Sitzung des Sportausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.12.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. BE Soziale Stadt 24.02.2016
3. BE Sportausschuss vom 28.04.2016
4. Beschluss
5. VzK vom 14.11.2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.11.2017

Abt. Schule, Sport und Facility ManagementTelefon:33900

Schul- und Sportamt

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 2510/IV

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Ehemalige Sportwiesen wieder dem Breitensport zuführen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2016 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2510/IV)

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und wie die Ringer-(Catcher) Wiese in den Rehbergen sowie die Große Wiese im Schillerpark wieder als „öffentliche Sportwiesen“ nutzbar gemacht werden können. Hierzu gehört die Klärung der Frage, zu welchem Fachvermögen (Sport oder SGA) bei dieser Nutzung sinnvollerweise die Zuordnung erfolgen sollte und welche finanziellen Ressourcen für eine dem Zweck entsprechende Pflege zusätzlich benötigt würden. Ziel wäre die Realisierung noch in dieser Legislaturperiode. Der BVV ist zum 30.04.2016 zu berichten.“

 

Das Bezirksamt hat am 07.11.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

 

Bei den hier in der Fragestellung genannten Sportwiesen handelt es sich seit jeher um nicht eingezäunte und nicht in der Vergabe durch das Sportamt befindliche Flächen. Deshalb war eine Fachnutzung und eine Abbildung in der Kostenleistungsrechnung als Finanzierungsgrundlage in der Vergangenheit nicht gegeben. Beide Flächen befinden sich derzeit im Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamtes. Diese werden insbesondere bis heute von sogenannten unorganisierten (nicht dem Vereinssport zuzuordnenden) Freizeit- und Breitensportlern genutzt.

 

Eine Rückübertragung in das Fachvermögen Sport ist derzeit nicht beabsichtigt. Diese Übertragung wäre nicht nur mit erheblichen finanziellen und personellen Mehraufwendungen verbunden (Sanierung und Unterhaltung, Umbau und Anpassung an geforderte Standards, Einzäunung, personelle Betreuung etc.), sondern würde auch dem Freizeit- und Breitensport Flächen entziehen, da die Förderung des organisierten Vereinssports bei der dann zu erfolgenden Vergabe entsprechend Sportfördergesetz zu berücksichtigen und dem damit verbundenen Trainings- und Spielbetrieb Vorrang einzuräumen wäre.

 

Die Sportverwaltung setzt sich jedoch weiterhin in Abstimmung mit dem Fachbereich Unterhaltung des Straßen- und Grünflächenamtes dafür ein, dass auf hierfür geeignete und als Spiel- und Liegewiese ausgewiesenen Flächen durch eine möglichst optimale Pflege der Wiesen eine sportliche Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht wird.

 

Auf der Ringer- (Catcher) Wiese ist dies nicht möglich. Diese Fläche wurde zu einem Biotop innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Rehberge entwickelt. Es handelt sich um eine geschützte Langgraswiese mit Hochstauden.

 

 

A)      Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den   14.11.2017

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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