Drucksache - 2509/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Bezirksverordnetenversammlung an der Entscheidungsfindung für die Auswahl der Pilotprojekte des Programms „Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften 2016-17“ zu beteiligen.
Der Hauptausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrags [5 Ja-Stimmen (Bü90/ Die Grünen, Die Linke), 8 Nein-Stimmen (SPD, CDU), 0 Enthaltungen].
Begründung: Mit dem Doppelhaushalt 2016/2017 stehen für das stadtweite Programm "Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften" 1,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung – das sind 0,5 Millionen Euro mehr als im Doppelhaushalt 2014/15. Damit unterstützt Berlin das ehrenamtliches Engagement von Bürgerinnen und Bürgern.
Ein erheblicher Teil der Mittel – in 2016 sind es bis zu 900.000 Euro (im Vorjahr 300.000 Euro) – wird für Pilotprojekte zur Verfügung gestellt. Mit den Geldern sollen weiterhin quartiersbezogene Gesamtkonzepte der Bezirke unterstützt werden, die eine Verbindung von Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur mit Vorhaben zur Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner, der Stadtteilkultur sowie der zivilgesellschaftlichen Netzwerkbildung zum Ziel haben. Voraussetzung ist eine besondere Problemlage sowie ein vom Bezirksamt beschlossenes Konzept mit Aussagen zur Entwicklungsstrategie und zur Einbeziehung lokaler Akteure. Die Mittel werden, kombiniert mit bezirklichen Geldern, befristet für maximal drei Jahre als Anschubfinanzierung für integrierte Stadtteilnetzwerke außerhalb der Gebiete der Sozialen Stadt gewährt.
Die Mittel werden den Bezirken zur auftragsweisen Bewirtschaftung und Verwendung in eigener Entscheidung zur Verfügung gestellt
Im Bezirk Mitte wurde aus diesen Mitteln in den vergangenen Jahren jeweils ein Projekt gefördert (2014: 30.000€ für Paul-Gerhard-Stift, 2015: 25.000€ für Kreativhaus). Eine Ausschreibung der Mittel erfolgte nicht. Die BVV war nicht an der Entscheidungsfindung beteiligt. Da es im Bezirk Mitte eine Vielzahl von Projekten geben dürfte, die Konzepte erarbeiten könnten, die einer Zuwendung aus den Pilotprojektmitteln bedürfen, soll zukünftig ein offener Entscheidungsprozess mit Einbindung der BVV erfolgen.
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