Drucksache - 2502/IV  

 
 
Betreff: Wenden in der Invalidenstraße an der Einmündung Caroline-Michaelis-Straße untersagen - bevor es zum Crash kommt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Matischok, Draeger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.01.2016 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen Vorberatung
24.02.2016 
46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2016 
02. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. BE Soziale Stadt
3. VzK vom 3.11.2016
4. VzK vom 25.11.2016
5. VzK vom 25.11.2016

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:   .08.2016

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44 600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2502/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Wenden in der Invalidenstraße an der Einmündung Caroline-Michaelis-Straße untersagen - bevor es zum Crash kommt

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.03.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2502/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Verkehrslenkung Berlin bzw. den zuständigen Verwaltungen dafür einzusetzen, dass das Wenden auf der Invalidenstraße Richtung Hauptbahnhof an der Einmündung Caroline-Michaelis-Straße unterbunden sprich: untersagt - wird.

 

 

Das Bezirksamt hat am 23.08.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die verkehrsrechtliche Prüfung der angeregten Anordnungen obliegt der Verkehrslenkung Berlin (VLB), da die zu überprüfenden Stren im übergeordneten Straßenhauptnetz liegen.

 

Hierzu erfolgte durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Referat, wo eine Prüfung des Anliegens signalisiert wurde.

 

Das Ergebnis der Prüfung bleibt abzuwarten. Über die Dauer des Verfahrens kann keine Auskunft erteilt werden.

 

Nach Vorliegen des Prüfungsergebnisses wird der zuständige Fachausschuss der BVV hiervon in Kenntnis gesetzt.

 

 

A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:          Keine

 

 

Berlin, den            

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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