Drucksache - 2456/IV  

 
 
Betreff: Das Nikolaiviertel in Berlins Mitte schützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag
2. Beschluss
3. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:         .03.2016

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2456/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über

 

Das Nikolaiviertel in Berlins Mitte schützen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.12.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2456/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, kurzfristig, u.a. zum Erhalt der Arkaden, und aufgrund der historischen Bedeutung des Nikolaiviertels

 

-sich gegenüber der oberen Denkmalschutzbehörde für die Aufnahme des Nikolaiviertels

als Flächendenkmal einzusetzen und

-eine städtebauliche Erhaltungssatzung zu erarbeiten bzw.

-nachträglich einen Bebauungsplan für das Gebiet festzusetzen.

 

Entsprechende zwischenzeitlich während der Umsetzung dieses BVV-Ersuchens eingehende Bauanträge zum Umbau der Arkaden sollen zurückgestellt werden.

 

 

Das Bezirksamt hat am 15.03.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Mit Datum vom 05.01.2016 hat das Bezirksamt diesen BVV-Beschluss an das Landesdenkmalamt weitergeleitet mit der Bitte um Prüfung, ob das gesamt Nikolaiviertel in die Denkmalliste aufgenommen werden kann.

Mit Beschluss Nr. 1397 vom 05.01.2016 hat das Bezirksamt die Aufstellung einer Verordnung über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart auf Grund der städtebaulichen Gestalt für das Gebiet „Nikolaiviertel“ zwischen Mühlendamm, Spandauer Straße, Rathausstraße und Spreeufer im Bezirk Mitte von Berlin gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB beschlossen (BA-Vorlage Nr. 1413, Kenntnisnahme BVV am 21.01.2016 mit DS 2479/IV).

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist demgegenüber nicht erforderlich, da für das Nikolaiviertel keine baulichen Entwicklungsperspektiven gesehen werden. Gestaltungsfestsetzungen im B-Plan sind zudem zu starr um die vielfältigen gestalterischen Eigenheiten der einzelnen Gebäude wirksam zu schützen. Hierzu ist das Instrument einer Gestaltschutzsatzung effektiver geeignet.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine

 

Berlin, den

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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