Drucksache - 2446/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. 3 35 00
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2446 / IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
Ausstellung: „Bitte öffnen. Das packende Potential von Flüchtlingen“
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.12.2015 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen-Nr. 2446 / IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, die Fotoausstellung „Bitte öffnen. Das packende Potential von Flüchtlingen“ möglichst umgehend in den Bezirk Mitte zu holen und im Rathaus Mitte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Das Bezirksamt hat am 05. .04. .2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Ausstellungsprojekt „Bitte öffnen. Kisten des Könnens von Flüchtlingen“ wurde von dem rheinland-pfälzischen Netzwerk „inProcedere – Bleiberecht durch Arbeit“ in Zusammenarbeit mit „acameo- Agentur für Kommunikation und Gestaltung“ entwickelt. Im Zentrum von „Bitte öffnen. Kisten des Könnens von Flüchtlingen“ steht die Botschaft: Jeder Flüchtling hat aufgrund seiner Lebensgeschichte eine Kiste an wertvollen Fähigkeiten mitgebracht!
Die Ausstellung besteht aus acht Stellrahmen (2 m x 1 m), die beidseitig bedruckt sind: auf der Vorderseite ein lebensgroßes Foto einer geflüchteten Person, auf der Rückseite ein Kurzporträt mit Name, Herkunftsland und Hintergrund. Zwischen den Aufstellern liegen Kartonwürfel symbolisch für die „Kiste des Könnens“.
Die Ausstellung kann kostenfrei ausgeliehen werden. Kosten für Transport, Auf- und Abbau, Betreuung und Sicherung fallen allerdings an.
Aufgrund von Brandschutzvorschriften ist eine Präsentation der Ausstellung in den Eingangsbereichen aller Gebäude des Bezirksamtes Mitte von Berlin grundsätzlich nicht möglich.
Eine Präsentation in der „Berolina Galerie“ am Standort Karl-Marx-Allee ist nicht vor 2018 möglich, da bereits alle Termine bis Ende 2017 belegt sind. Der im BVV Beschluss geäußerte Wunsch, die Ausstellung „möglichst umgehend im Rathaus Mitte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen“ ist daher nicht möglich.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den . .2016
Dr. HankeWeißler BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin
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