Drucksache - 2444/IV  

 
 
Betreff: Besseres Wartemanagement am Landesamt für Gesundheit und Soziales
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok, Lüthke Fraktion der CDU Reschke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der CDU
   Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Änderungsantrag
3. Beschluss
4. VzK vom 03.06.2016
5. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

                                                    11.05.2016

Abt. Soziales und Bürgerdienste

                                                    (918) 42660

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

                                Drucksache Nr. 2444/IV

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme 

 

über  Besseres Wartemanagement am Landesamt für Gesundheit und Soziales                                                            

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.12.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2444/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich mit folgenden Vorschlägen an die zuständigen Stellen des Senats von Berlin zu wenden und der Bezirksverordnetenversammlung über die Beantwortung zu berichten:

 

1. Der Senat von Berlin muss umgehend alle notwendige Infrastruktur auch vor dem Landesamt für Gesundheit und Soziales bereitstellen, so lange Menschen dort warten sollen (Sanitäreinrichtungen, Reinigung etc.)

2. Für alle Wartenden am Landesamt für Gesundheit und Soziales muss 24 Stunden am Tag sichergestellt werden, dass sie von Witterungseinflüssen unbeeinträchtigt warten können. Dafür sind die notwendigen trockenen und beheizten Räumlichkeiten bereitzustellen, die auch von Helfer innen betreten werden können. Insbesondere das Wartezeit für Frauen (und Kinder) muss täglich geöffnet sein.

3. Für alle Menschen mit Anliegen an das Landesamt für Gesundheit und Soziales muss während des starken Ansturms an 24 Stunden am Tag und sieben Tagen in der Woche ein Schalter geöffnet sein, an dem die Menschen ihr Anliegen vorbringen und eine Wartenummer (etwa in Form nummerierter Plastikarmbänder) erhalten können. Obdachlosen geflüchteten Menschen muss sofort ein Schlafplatz zugewiesen werden. Die Anliegen müssen dann in der Reihenfolge der Wartenummern bearbeitet werden, wobei auf dem Gelände und im Internet mitgeteilt wird, wann etwa mit der Bearbeitung einer Wartenummer gerechnet werden kann. Dringende Anliegen müssen dabei nach einem nachvollziehbaren Verfahren vorgezogen werden.

4. Ein Wettlauf um die Bearbeitung von Anliegen ist menschenunwürdig und muss sofort abgestellt werden!

5. Alle bereits ausgestellten Kostenübernahmen werden pauschal bis zum 15. Januar 2016 verlängert.

6. Kostenübernahmen gelten grundsätzlich über das Ablaufdatum hinaus, sofern bis zum Ablaufdatum kein neuer Termin angeboten und durchgeführt wurde.

7. Alle Erstaufnahme-, Gemeinschafts- und Notunterkünfte bekommen eine pauschale Kostenzusage für die Unterbringung und Verpflegung von nicht registrierten Flüchtlingen bis zum 15. Januar.

8. Zur Senkung der hohen Krankheitsquote bei den LAGeSo-Beschäftigten wird ab sofort eine Arbeitszeitgarantie für die Beschäftigten eingeführt. Die (Vollzeit)Beschäftigten können wählen zwischen einem 8 Stunden Arbeitstag ohne Überstunden und einem Arbeitstag von bis zu 10 Stunden. Überstunden werden vergütet. Auf freiwilliger Basis und gegen Vergütung sollen Beschäftigte des LAGeSo an den Feiertagen bis zum 4. Januar die Aktenordnung verbessern.

9. Es werden nur so viele Termine angeboten, wie das LAGeSo verlässlich an einem Tag abarbeiten kann. Alle Termine werden im Internet veröffentlicht. .

10. Krankenscheine werden ab sofort auch in den Einrichtungen ausgegeben.

11. Die Bezahlung bis zum 11.12. 2015 eingegangener Rechnungen von Betreibern von Notunterkünften und von Hostels und Hotels wird auf freiwilliger Basis zwei Bezirken übertragen. (Der Bezirk Mitte hatte bereits vor mehreren Wochen angeboten, befristet Sachbearbeitung für das LAGeSo zu übernehmen). Die ausgewählten Bezirke bilden jeweils ein Team aus freiwilligen Bezirksbeschäftigten (ggf. auch anderer Bezirke), deren Überstunden vergütet werden.

Im Hostelbereich werden vorrangig die Rechnungen von steuerlich registrierten und baurechtlich genehmigten Beherbergungsbetrieben bezahlt. Sofern die Unterbringungssituation in den Beherbergungsbetrieben als Grundlage für die jeweilige Rechnung nicht mehr eindeutig rekonstruierbar ist, geht dies zu Lasten des Landes Berlin. Die Rechnungen von Unterkünften, die über keine baurechtliche oder gewerberechtliche Genehmigung verfügen oder Ferienwohnungen, die über keinen Bestandsschutz verfügen, sollen nicht bezahlt werden.

12. Der Senat schließt ab sofort mit möglichst vielen Hostels Pauschalverträge zur Unterbringung von Flüchtlingen mit einer Laufzeit von einem Jahr ab. Eine Unterbringung in Sporthallen oder in den Tempelhof-Hangars erfolgt nur, wenn keine Unterbringung in Hostels möglich ist.

13. Das mit der Wohnungsakquise und vermittlung für Flüchtlinge beauftragte Evangelische Fürsorgewerk (EJF) wird bevollmächtigt für die Leistungsbehörden Mietkostenzusagen zu treffen, sofern die Werte der AV-Wohnen eingehalten werden. Alle Leistungsbehörden (LAGeSo, Jobcenter und Sozialämter) benennen einen Ansprechpartner/in, um Anfragen für Mietkostenübernahmen sofort bescheiden zu können.

14. Es wird innerhalb von 10 Tagen ein mehrsprachiges Informationsblatt des Landes Berlin aufgelegt, das alle wesentlichen Informationen (Registrierung, Antrag auf Asyl, Hilfe bei Krankheit, Unterbringung, Verpflegung, Sprachkurse, Stadtplan…. ) für neu in Berlin ankommende Flüchtlinge enthält.

15. Das Land Berlin stockt das Programm des Bundesfreiwilligendienstes um 1.000 Plätze aus eigenen Mitteln auf, um die ehrenamtliche Unterstützung zu sichern. Allen Ehrenamtlichen wird angeboten, sich in den bezirklichen Sozialkommissionen registrieren zu lassen, um Versicherungsschutz und eine Mindestaufwandsentschädigung zu erhalten.“

 

Das Bezirksamt hat am .........17.05.2016......................... beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als  Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt hat die Forderungen der BVV bereits presseöffentlich gemacht. (s. PM 587/2015 v. 16.12.2015). Das Bezirksamt hat in den ihm zur Verfügung stehenden Gremien auf die Problematik wiederholt aufmerksam gemacht (s. auch Pressemitteilung vom 30.11.2015).

 

Sowohl im RdB, in den Sitzungen der Stadträte für Soziales und Bürgerdienste und in allen anderen Gesprächsformaten zwischen Bezirksamt und dem Senat sind diese Themen immer wieder mit Nachdruck angesprochen worden.

 

Insbesondere die problematische Warte- und Bearbeitungssituation auf dem LAGeSo-Gelände war den zuständigen Stellen als Problem bekannt und an einer Verbesserung der Verhältnisse vor Ort (Punkt 1-4 und 9) wurde parallel zu dieser BVV-Initiative bereits gearbeitet. Inzwischen sind die Verhältnisse auf dem LAGeSo-Gelände so geordnet, die Zahl der neuankommenden Flüchtlinge hat sich reduziert und zusätzliche räumliche Kapazitäten zur Bearbeitung von Flüchtlingsangelegenheiten sind an anderen Standorten geschaffen worden, sodass mit einer Wiederholung dieser Problematik nicht zu rechnen ist.

Auch im Umgang mit auslaufenden Kostenübernahmen hat sich das LAGeSo an den Vorschlägen der BVV Mitte weitgehend orientiert, wobei auch hier festzustellen ist, dass sich die Probleme durch den deutlich verringerten Zustrom von Flüchtlingen weitgehend aufgelöst haben. (Punkt 5-7)

Auch die in Punkt 8 angesprochene Krankheitsquote im LAGeSo ist aufgrund des benannten Rückgangs der Flüchtlingszahlen und der damit nicht mehr vorhandenen permanenten Überforderung und Überlastung der dort Beschäftigten weniger relevant. Das von der BVV angeregte System einer Arbeitszeitgarantie kam aber nicht zum Tragen.

Die unter Punkt 10 angesprochene Problematik der Krankenscheine konnte inzwischen wie von der BVV angeregt gelöst werden, wobei diese zunehmend durch die elektronische Krankenkassenkarte ersetzt werden.

Die Bezahlung von Rechnungen von Betreibern von Notunterkünften und von Hostels und Hotels verblieb entgegen der Forderung der BVV in Punkt 11 beim LAGeSo und wurde nicht auf freiwilliger Basis zwei Bezirken übertragen. Das LAGeSo verstärkte aber seine Zahlungsaktivitäten und verfuhr dabei nach den von der BVV genannten Prioritäten. Durch die auf Initiative des Bezirksamts Mitte entstandene Weiße Liste für Unterkünfte wird in naher Zukunft sichergestellt, dass die Unterbringung von Flüchtlingen auf Basis von Tagespreisen ausschließlich in dafür zulässigen Wohnungen oder Beherbergungsbetrieben erfolgt.

Die von der BVV mit Punkt 12 angeregten Pauschalverträge zwischen Senat und Hostels kamen nicht zustande. Stattdessen setzt der Senat auf die Schaffung eigener Unterkünfte in Containern und modularen Unterkünften. Ob damit zeitnah die Unterbringung in  Sporthallen oder in den Tempelhof-Hangars ersatzlos entfallen kann, bleibt abzuwarten.

Die in Punkt 13 angesprochene Tätigkeit des mit der Wohnungsakquise und vermittlung für Flüchtlinge beauftragten Evangelischen Fürsorgewerks (EJF) hat sich zwischenzeitlich konsolidiert und die Zeiträume zur nach wie vor den Leistungsbehörden obliegenden Entscheidung zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft haben sich verrzt. Die Entscheidungen treffen aber in der Regel nach wie vor die jeweils zuständigen Leistungssachbearbeiter_innen, was ein einheitliches Verfahren erschwert.

Der in Punkt 14 formulierten Forderung nach einer kurzfristigen Erstellung eines mehrsprachigen Informationsblattes wurde inzwischen entsprochen, es gibt so umfangreiche Informationen zu allen Flüchtlingsbelangen, dass bereits eine gewisse Unübersichtlichkeit entstanden ist.

Das Land Berlin hat zusätzliche Kapazitäten des Bundesfreiwilligendienstes erhalten und stimmt deren Einsatzgebiete aktuell mit allen Beteiligten ab. Eine wie in Punkt 15 geforderte Ausweitung des Programmes wurde von Landesseite nicht für notwendig erachtet.

 

Rechtsgrundlage

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

Berlin, ....................

 

 

Dr. Hanke von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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