Drucksache - 2436/IV  

 
 
Betreff: Radweg sicher machen, Bodenunebenheiten beseitigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest, Urbatsch, Schneider und die übrigen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.12.2015
2. Beschluss
VzK vom 07.03.2016
4. Schlussbericht

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum.01.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von BerlinDrucksachen Nr. 2436/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Radweg sicher machen, Bodenunebenheiten beseitigen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.12.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2436/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwiefern der Radweg der Luxemburger Straße (Höhe des Eingangs der Mensa Beuth Hochschule) zeitnah ausgebessert und Bodenunebenheiten beseitigt werden können.

 

 

Das Bezirksamt hat am  02.02.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Der Radweg der Luxemburger Straße ist baulich auf dem Gehweg angelegt aber für Radfahrer nicht benutzungspflichtig.

Der bauliche Zustand entspricht nicht den neuesten Verwaltungsvorschriften zur StVO. Daher ist der Radfahrer nach § 3 StVO gehalten, seine Geschwindigkeit den Umständen der Örtlichkeit anzupassen.

Die Pflasterunebenheiten im Bereich des Eingangs der Mensa Beuth Hochschule sind durch den alten Baumbestand entstanden. An dieser Stelle ist das Kleinpflaster leicht angehoben.

Um die Reparaturarbeiten fachgerecht ausführen zu können, ist eine Begutachtung des Straßen-baumes, insbesondere der Wurzelplatte erforderlich.

Danach entscheidet sich, in welchem Umfang hier eventuell auch Wurzeln entfernt werden müssen. Es handelt sich nicht um eine Gefahrenstelle und daher werden diese Pflasterarbeiten ins Bauprogramm der Straßenunterhaltung 2016 aufgenommen und dann fachgerecht beseitigt.

Da die Witterungslage zurzeit keine Arbeiten zulässt, werden diese Arbeiten erst nach der Winterperiode erfolgen.

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin,                   

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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