Drucksache - 2435/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksbürgermeister
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2435/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Hilfe für die Helfer_innen im Anliegen um menschenwürdige Verhältnisse für geflüchtete Menschen.
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.12.2015 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2435/IV):
„Das Bezirksamt wird ersucht, eine zentrale Anlaufstelle im Bezirk für ehrenamtliche Flüchtlings-Helfer_innen einzurichten und zu prüfen, ob Supervision und psychologische Beratung regelmäßig angeboten werden können.
Das Bezirksamt hat am 26.01.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Das Bezirksamt begrüßt das Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung, eine Stelle für die Koordination des Ehrenamtes in der Flüchtlingsarbeit einzurichten.
Der Bezirk Mitte von Berlin zeichnet sich durch eine weiterhin positive Willkommens-kultur aus, in der zahlreiche Bürger_innen ihre Bereitschaft erklärt haben, sich ehrenamtlich zu engagieren. Hierzu bedarf es sowohl einer Koordination der Einsätze und Bedarfe im Bezirk Mitte als auch einer Unterstützung etwa durch Beratungsangebote.
Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat daher eine Stelle für eine/n Koordinator/in für das Ehrenamt in der Flüchtlingsarbeit im Willkommensbüro Mitte ausgeschrieben.
Zu den Aufgaben im Sinne des Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung gehören die Vermittlung von Hilfsangeboten, Hilfsgesuchen und Engagement-möglichkeiten, die Erhebung von Unterstützungsbedarfen, die Moderation von auftretenden Konflikten sowie die Organisation und Durchführung von Fortbildungs- und Qualifizierungsangeboten.
Der/die Koordinator/in ist Ansprechpartner_in insbesondere auch für ehrenamtliche Initiativen.
Die Auswahlgespräche finden im Januar 2016 statt. Die Einrichtung der Stelle und das Bewerber_innenverfahren wurden mit dem bezirklichen Ehrenamtsbüro abgestimmt.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. §36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
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