Drucksache - 2422/IV  

 
 
Betreff: Keine Härtefallregelung ab 01.08.2016 nach dem "Berliner Spielhallengesetz"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 08.12.2015
2. Beschluss
3. VzK vom 25.04.2016
4. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:      .04.2016

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44 600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2422/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

Keine Härtefallregelung ab 01.08.2016 nach dem „Berliner  Spielhallengesetz“

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.12.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2422/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich vehement dafür einzusetzen, dass keine Härteregelung im Änderungsgesetz zum Spielhallengesetz Berlin aufgenommen wird.

 

Das Bezirksamt hat am    .04.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht  zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt hat mit Schreiben vom 7.1.2016 den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung an die zuständige Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung mit der Bitte übermittelt, das Anliegen der Bezirksverordneten zu unterstützen (Anlage)

 

Zwischenzeitlich hat das Abgeordnetenhaus von Berlin am 17.3.2016 den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU das Gesetz zur Umsetzung des Mindestabstands nach dem Spielhallengesetz Berlin für Bestandsunternehmen (Mindestabstandsumsetzungsgesetz Berlin MindAbstUmsG Bln) sowie zur Änderung spielrechtlicher Vorschriften nach (Drucksache 17/2714) angenommen. Eine Antwort auf das Schreiben vom 7.1.2016 ist damit hinfällig geworden.

 

In § 9 des MindAbstUmsG Bln ist eine Härtefallregelung aufgenommen worden. Diese Vorschrift dient dazu, auch nach Ablauf der Übergangsvorschrift für die Bestandsbetreiberinnen und -betreiber im Einzelfall verbleibende unbillige Härten verfassungsrechtlich abzufedern und orientiert sich an der Regelung des Glücksspielstaatsvertrages.

 

A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine

 

 

 

Berlin, den            

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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