Drucksache - 2422/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44 600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2422/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Keine Härtefallregelung ab 01.08.2016 nach dem „Berliner Spielhallengesetz“
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.12.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2422/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich vehement dafür einzusetzen, dass keine Härteregelung im Änderungsgesetz zum Spielhallengesetz Berlin aufgenommen wird.
Das Bezirksamt hat am .04.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das Bezirksamt hat mit Schreiben vom 7.1.2016 den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung an die zuständige Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung mit der Bitte übermittelt, das Anliegen der Bezirksverordneten zu unterstützen (Anlage).
Zwischenzeitlich hat das Abgeordnetenhaus von Berlin am 17.3.2016 den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU das Gesetz zur Umsetzung des Mindestabstands nach dem Spielhallengesetz Berlin für Bestandsunternehmen (Mindestabstandsumsetzungsgesetz Berlin – MindAbstUmsG Bln) sowie zur Änderung spielrechtlicher Vorschriften nach (Drucksache 17/2714) angenommen. Eine Antwort auf das Schreiben vom 7.1.2016 ist damit hinfällig geworden.
In § 9 des MindAbstUmsG Bln ist eine Härtefallregelung aufgenommen worden. Diese Vorschrift dient dazu, auch nach Ablauf der Übergangsvorschrift für die Bestandsbetreiberinnen und -betreiber im Einzelfall verbleibende unbillige Härten verfassungsrechtlich abzufedern und orientiert sich an der Regelung des Glücksspielstaatsvertrages.
A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG
B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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