Drucksache - 2419/IV  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung: Tonbandaufzeichnungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenfraktionBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Freitag 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Ältestenrat Vorberatung
19.01.2016    61. nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates      
16.02.2016    62. nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.02.2016 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Piraten vom 08.12.2015
2. BE aus ÄR
3. Beschluss

 

 

§ 17 Abs. 7 ist wie folgt zu ändern:

Über die Sitzungen ist ein Protokoll zu fertigen, das von der/vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Die Audioaufzeichnung ist nach der Genehmigung des Protokolls durch den Ausschuss bis zum Ende der Legislaturperiode, mindestens jedoch zwölf Monate aufzubewahren. Wortprotokolle oder Audioaufzeichnungen aus nichtöffentlichen Sitzung werden auf Wunsch eines Ausschussmitgliedes gesondert angefertigt bzw. ausgehändigt und sind vertraulich zu behandeln. Nachträglich müssen Wortprotokolle oder die Aushändigung von Audioaufzeichnungen schriftlich beantragt werden.

 

 

Bisherige Version:

Über die Sitzungen ist ein Protokoll zu fertigen, das von der/vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Die Tonbandaufzeichnung ist nach der Genehmigung des Protokolls durch den Ausschuss zwölf Monate aufzubewahren. Wortprotokolle aus nichtöffentlichen Sitzung werden auf Wunsch eines Ausschussmitgliedes gesondert angefertigt und sind vertraulich zu behandeln. Nachträglich müssen Wortprotokolle schriftlich beantragt werden.

 

 
 

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