Drucksache - 2417/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite) Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2417/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Zukunftsgerechtes Infrastrukturkonzept für Mitte entwickeln – BVV einbeziehen und Bürgerbeteiligung sicherstellen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.03.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2417/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Erstellung eines „Infrastrukturkonzeptes für zukunftsorientierte Entwicklungsmaßnahmen“ die BVV-Ausschüsse sowie die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks frühzeitig in geeigneter Form zu beteiligen. Die Entscheidung über dieses im Jahre 2016 zu entwickelnde und vom Senat mit 50.000 Euro finanzierte Konzept soll durch Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung erfolgen.
Das Bezirksamt hat am 31.05.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die inhaltlichen Schwerpunkte des sozialen Infrastruktur-Konzeptes (SIKo) wurden von Auszug aus den Bearbeitungshinweisen zur Erstellung der SIKo in den Bezirken von „Die bezirklichen Soziale Infrastruktur-Konzepte sollen sich mit der jeweiligen demographischen Entwicklung und dem Wohnungsneubau auseinandersetzen, die Standorte und Flächen der Infrastruktureinrichtungen aufzeigen und bewerten, eine quantitative Bestandsanalyse und Bedarfsprognose enthalten, sowie die Handlungsbedarfe insbesondere hinsichtlich der flächenmäßigen Auswirkung, der Art der notwendigen Investitionen und deren Priorisierung darlegen. Falls die angebotenen finanziellen Mittel zur Unterstützung bei der Erstellung der SIKo in Anspruch genommen werden, ist die gesamtbezirkliche Betrachtung von öffentlichen Schulen, Kindertagesstätten und gedeckten und ungedeckten Kernsportanlagen im SIKo obligatorisch. Andere Einrichtungsarten der wohnungsnahen sowie der bezirksweiten öffentlichen sozialen, grünen und kulturellen Infrastruktur können mit in die Konzeption aufgenommen werden. Die inhaltliche Bearbeitung soll sich an der Mustergliederung entsprechend Anlage 2.2 orientieren….“
Durch die vorgegebene Aufgabenstellung werden die normierten Parameter, der wohnungsnahen öffentlichen Einrichtungen der sozialen und grünen Infrastruktur (Schule , Kita, gedeckte und ungedeckte Kernsportanlagen, Grünflächen) erhoben und ausgewertet; zusätzlich werden wir auch die öffentlichen Einrichtungen der sozialen, grünen und kulturellen Infrastruktur mit bezirksweitem Einzugsbereich berücksichtigen. Die Federführung der Erarbeitung obliegt dem Stadtplanungsamt. Es ist geplant, die Ergebnisse (Bedarfe, Entwicklung, daraus abgeleitete Maßnahmen wie Flächensicherung, Baumaßnahmen etc.) des SIKo im federführenden Ausschuss vorzustellen. Sollten die jeweiligen beteiligten Fachämter (z.B. Schule, Jugend/Kita) zu ihren sektoralen Entwicklungsplanungen, die ins Gesamtkonzept einfließen, den Wunsch haben diese in „ihren“ jeweiligen Ausschuss vorzustellen und zu diskutieren entscheiden dies die Fachämter.
Eine frühzeitige Beteiligung der Bürger*innen ist nicht sinnvoll, da es sich bei dem notwendigen umfassenden ämterübergreifenden Prozess der Datenanalyse und Auswertung um rein fachbezogene, auf entsprechende Orientierungswerte, Richtwerte und andere Parameter basierenden interdisziplinären Planungsprozess handelt. Ein sinnvoller öffentlicher Diskussionsprozess kann erst auf Basis von fachübergreifend erarbeiteten Bedarfsprognosen und Handlungserfordernissen, sektoral verräumlicht und priorisiert, geführt werden. Die Verbindlichkeit der Ergebnisse des SIKo soll durch Beschluss des Bezirksamtes und der BVV erreicht werden.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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