Drucksache - 2394/IV  

 
 
Betreff: Kinderschutz steht vor dem Kollaps - Politik muss jetzt verantwortungsvoll handeln!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schwanhäußer 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.11.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantag JHA vom 17.11.2015
2. Beschluss
3. VzK vom 25.02.2016
4. Schlussbericht

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:    .02.2016

Abt.      Tel.:23700

     

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

 

Mitte von Berlin2394/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über Kinderschutz steht vor dem Kollaps Politik muss jetzt verantwortungsvoll handeln!

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.11.2015 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2394/IV):

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich auf Grund der akuten Gefährdung des

Kinderschutzes beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass

 

1. die Regionalen Sozialdienste im Bezirk Mitte mit zusätzlichen 18 Stellen für

Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter ausgestattet werden, um die gesetzlichen

Aufgaben im notwendigen Umfang wahrnehmen zu können.

 

2. die Attraktivität des Berufsbildes unter anderem durch eine Eingruppierung der

tigkeit wie in anderen Stadtstaaten erhöht wird.“

 

Das Bezirksamt hat am  23.02.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Zu 1.

Der Rat der Bürgermeister hat in seiner Sitzung am 19.11.2015 auf Empfehlung des Ausschusses für Jugend des RdB und des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft des RdB dem Maßnahmenpaket zur Sicherung der Aufgabenerfüllung der Berliner Jugendämter zugestimmt.

 

Dieser Beschluss wurde in die „AG Wachsende Stadt“ der Senatsverwaltung für Finanzen überwiesen. In dieser AG werden derzeit in Ergänzung des beschlossenen Doppelhaushaltes des Landes Berlin zusätzliche personelle Mehrbedarfe aufgrund der demografischen Entwicklung und des Flüchtlingszustroms diskutiert und beschlossen. Inwieweit die in dem Maßnahmenpakt konkret genannten Mehrbedarfe berücksichtigt werden, ist noch nicht entschieden, eine Befassung ist jedoch für das Frühjahr angekündigt. Das Abgeordnetenhaus von Berlin, der UA Bezirke des Hauptausschusses wird sich zusätzlich, voraussichtlich in der März-Sitzung, mit dem Thema befassen.

 

Leider hat die „AG wachsende Stadt“ in der bisherigen Beschlussfassung lediglich in Teilen und nach einer anderen Berechnungssystematik personelle Mehrbedarfe für das Jugendamt Mitte beschlossen. Die daraus für 2016 zur Verfügung stehenden zusätzlichen 5 Stellen (VzÄ-neutral) werden derzeit im RSD (4 Stellen) und in der Kitagutscheinstelle (1 Stelle) besetzt. Wegen der gerade in den letzten Wochen und Monaten rasant wachsenden Aufgaben in beiden Aufgabenfeldern ist dieser Stellenzuwachs kaum spürbar.

 

Aufgrund des von der „AG wachsende Stadt“ beschlossenen flüchtlingsbedingten personellen Mehrbedarfes wurden mit BA-Beschluss vom 2. Februar 2016 für das Jugendamt weitere 7 Stellen (VzÄ-neutral) beschlossen. Damit ist zumindest der Aufbau einer Arbeitsgruppe, die zentral die RSD-Aufgaben für geflüchtete Kinder, Jugendliche und deren Familien sowie unbegleitete minderjährige Ausländer wahrnimmt, gesichert.

 

Zu 2.

Die Ausarbeitung von Ansätzen zur Steigerung der Attraktivität des Berufsfeldes ist im Maßnahmenpaket zur Sicherung der Aufgabenerfüllung der Berliner Jugendämter (siehe Pkt. 1) verankert, die Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Wissenschaft und die Berliner Bezirke streben eine Eingruppierung nach E 10 an, um der hohen Fluktuation in den Jugendämtern entgegen zu wirken.

Zur Erarbeitung einer Muster-BAK (Beschreibung d. Aufgabenkreises) RSD wurde eine AG initiiert. Mitglieder dieser AG sind VertreterInnen der Senatsverwaltung für Finanzen, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie der Berliner Bezirke.

Die erarbeitete Muster-BAK liegt der Senatsverwaltung für Finanzen zur Entscheidung vor. Aktuell finden zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und den Gewerkschaften ver.di und GEW-Berlin Gespräche statt, um die tarifliche Grundstruktur zu verbessern und offensichtliche Schwächen zu beheben.

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

Bezirksstadträtin Smentek

 

 
 

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