Drucksache - 2374/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2374/IV -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Verbesserung der Verkehrssicherheit vor der Grundschule am Arkonaplatz
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.11.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2374/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die in der Ruppiner Straße von der Kreuzung Rheinsberger Straße bis zur Einmündung Anklamer Straße / Granseer Straße eingerichtete Spielstraße bzw. verkehrsberuhigte Zone durch weitere verkehrssichere Maßnahmen, wie zum Beispiel speed-bumps, verbessert werden kann und dadurch dem Wunsch der Eltern nach einer Erhöhung der Verkehrssicherheit vor der Grundschule am Arkonaplatz gefolgt wird.
Die Präsentation der Ergebnisse sind im Ausschuss für Schule sowie im Ausschuss Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen vorzustellen.
Das Bezirksamt hat am 19.04.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Ergänzend zu dem bereits übersandten Zwischenbericht hat nunmehr am 09.03.2016 ein Ortstermin mit der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde in der Ruppiner Str., zw. Arkonaplatz und Granseer Str., stattgefunden. Im Rahmen dieser Ortsbesichtigung wurde der Einbau von 2 Verkehrsberuhigungskissen zur spürbaren Unterstützung der geltenden Regelung gemäß StVO als verkehrlich mögliche Maßnahme zur Verbesserung der bereits vorhandenen Verkehrsberuhigung besprochen, abgestimmt und vorgesehen.
Die Umsetzung dieser Maßnahme ist dann, wenn die Anordnung der bezirklichen Straßenver-kehrsbehörde für die Fahrradbügel auf der Fahrbahn gemäß DS 2316/IV vorliegt, in den Sommerferien 2016 vorgesehen.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Ausgaben in Höhe von 7.000 € aus Kapitel 3800/52101/260 - Unterhaltung
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,19.04.2016
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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