Drucksache - 2372/IV  

 
 
Betreff: Erstberatung im Sozialamt Mitte schaffen / Einrichtung einer Eingangszone
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok, Lüthke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.11.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales und Bürgerdienste Vorberatung
08.12.2015 
48. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.11.2015
2. BE SozBüD vom 08.12.2015
3. Beschluss
4. VzK vom 01.07.2016

 

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                     16.06.2016

Abt. Soziales und Bürgerdienste                                                    (918) 42660

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin                                Drucksache Nr. 2372/IV

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme 

 

über  „ Erstberatung im Sozialamt Mitte schaffen/ Einrichtung einer Eingangszone“                                                            

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.12.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2372/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Einrichtung einer Erstberatungsstelle im Eingangsbereich im Amt für Soziales des Bezirks zu prüfen, um den Zugang der Menschen, die auf Leistungen des Amtes angewiesen sind, zu den Beratungsangeboten des Amtes zu verbessern.

Bei einer solchen Eingangszone ist sicher zu stellen, dass die Arbeitsbelastung für die Mit-arbeiter_innen im Amt für Soziales nicht steigt, sondern durch guten Umgang mit den Rat-suchenden deren Anliegen frühzeitig erkannt und gut bearbeitet werden können.

Bei der Prüfung ist die Einbeziehung Freier Träger in die Beratung und die Kundenentwicklung unter Berücksichtigung neu nach Mitte kommender Menschen zu berücksichtigen. Im Ergebnis sollen auch die möglichen Sprechzeiten für eine solche Eingangszone in Relation zum Bürgeramt oder dem Jobcenter dargestellt werden.“

 

Das Bezirksamt hat am ..28.06.2016................................ beschlossen, der Bezirksverordne-tenversammlung dazu Nachfolgendes als  Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt hat im Zuge des vereinbarten VzÄ-Abbaues von 2012 bis 2016 zunächst die für eine zentrale Erstberatung und Publikumssteuerung notwendigen Personalressourcen wegen vorrangiger Aufgabenwahrnehmungen in den Leistungsstellen des Sozialamtes nicht wiederbesetzen und auch die Räume der Publikumssteuerung im Rahmen der Verdichtung zur Einhaltung der Obergrenzen des Mieter-Vermietermodells nicht mehr für diesen Zweck zur Verfügung stellen können.

Die Feststellung für die Räume gilt in Konkurrenz zu anderen Nutzungsbedarfen im Amt, derzeit insbesondere für Personalmehrbedarfe im Zusammenhang mit der Betreuung der Flüchtlinge, Asylanten und Obdachlosen auch heute noch.

Dies ändert nichts an den durchweg positiven Arbeitsergebnissen und Erfahrungen mit der in den dem Abbau vorangangenen Jahren praktizierten, zentralen Publikumssteuerung im Sozialamt.

 

Es stehen aber derzeit keine der erforderlichen Ressourcen im ausreichenden Maße zur Verfügung, um der Intention des Ersuchens in vollem Umfang zu entsprechen.

 

Wegen der großen Zahl der erwarteten Kunden im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbetreuung und des interdisziplinären Ansatzes des Willkommenszentrums hat das Bezirksamt ab Dezember 2015 eine zentrale Kundensteuerung nach dem Modell von Front - und Backoffice im Walter-Rathenau-Saal (WRS) bzw. im 2. Stock des Altbaues organisiert und dabei teilweise, auch im Sinne des Ersuchens der BVV andere Akteure mit angrenzendem Angebot bei der Belegung einbezogen.

 

Die gewählte Organisation erwies sich gelegentlich auch höheren Anforderungen gewachsen, musste aber zwischenzeitlich wegen der zugesagten Nutzung des WRS durch das bezirkliche Wahlamt für die Dauer der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wieder aufgegeben werden.

 

Derzeit nutzt das Sozialamt Büros in der 2.Etage übergangsweise als Warteräume und steuert darüber das eintreffende Publikum.

 

Nach der für den Oktober geplanten Rückkehr in den Walter-Rathenau-Saal wird die Frage der Verknüpfung der Aufgabenwahrnehmung der verschiedenen Sozialamtsbereiche und einer konzeptionellen, effizienten Steuerung der Kunden zur Reduzierung des beiderseitigen Aufwandes konzeptionell erneut betrachtet.

Das Bezirksamt wird den Fachausschuss darüber berichten.

 

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

Berlin, ....................

 

 

 

Dr. Hanke von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 
 

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