Drucksache - 2356/IV  

 
 
Betreff: Transparenz bei Sonderprogrammen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Thilo Urchs Fraktion die Piraten Freitag 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Piratenfraktion
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.11.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Vorberatung
01.12.2015 
46. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.11.2015
2. BE HA vom 01.12.2015
3. Beschluss
4. VzK vom 06.06.2016
5. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:   .05.2016

Abt.      Tel.:23709

     

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2356/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über

 

Transparenz bei Sonderprogrammen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 17.12.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2356/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, dem Hauptausschuss jeweils zum 31.05. und 31.12. folgende

Informationen zur Verfügung zu stellen:

-          Übersicht über die Sonderprogramme und deren Höhe, mit denen der Bezirk Mitte vom      Abgeordnetenhaus betraut wurde

-          Übersicht über die durch den Bezirk innerhalb der Sonderprogramme beantragten und genehmigten Maßnahmen und über die finanzielle Höhe dieser Maßnahmen und Mittelabfluss

-          Übersicht über den geplanten Zeitraum sowie über den Stand der Erfüllung dieser Maßnahmen

-          Übersicht über die Sonderprogramm und Maßnahmen der pauschalen Zuweisung Investition.   

 

Das Bezirksamt hat am   31 .05.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Mit Schreiben vom   25.05.2016 wurden dem HA die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt, zum Jahresende erfolgt eine entsprechende Übermittlung in gleicher Form. Dem Ersuchen wird damit vollumfänglich entsprochen.

 

A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez. VG

 

     

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

Berlin,      

 

 

 

 

 
 

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