Drucksache - 2312/IV  

 
 
Betreff: Café Leo nicht über den Jordan
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest, Urbatsch, Bertermann, Fraktion der SPD Matischok 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.10.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 06.10.2015
2. Beschluss
3. VzK vom 03.03.2016
4. Version vom 19.10.2015
5. VzK vom 25.04.2016
6. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum      .04.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2312/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Café Leo nicht über den Jordan

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.10.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2312/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Sondernutzungsgenehmigung für das Café Leo auf dem Leopoldplatz über das Jahr 2015 hinaus zu genehmigen, bis eine dauerhafte gastronomische Lösung im Rahmen des Sanierungskonzeptes für den Leopoldplatz gefunden ist.

 

 

Das Bezirksamt hat am  19.04.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Am 22.03.2016 hat die Auswahljury über die Bewerbungen zum Betrieb des Café Leo beraten und sich für das Konzept eines Bewerbers entschieden. Das Interessenbekundungsverfahren wurde aus formalen Gründen notwendig, da statt der bislang alle 6 bis 12 Monate erteilten Ausnahmegenehmigungen nun eine Nutzungsdauer von bis zu 4 Jahren vereinbart werden sollte.

 

Der bisherige Betreiber des Café Leo, Herr Ünlü, hat das beste Konzept vorgelegt. Mit der einstimmigen Jury-Entscheidung sind die erforderlichen Grundlagen geschaffen, die den lang-fristigen Betrieb einer gastronomischen Einrichtung als Kommunikations- und Erholungsort mit sozialen Aspekten und Funktionen auf dem Leopoldplatz und das Ziel der sozialen Kontrolle unterstützen.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin,                   

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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