Drucksache - 2311/IV  

 
 
Betreff: Bessere und ökologischere Müllplätze für die Heinrich-Zille-Siedlung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Matischok, Lüthke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.10.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2016 
02. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Beschluss
3. VzK vom 25.11.2016

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin       .      .2016

Abt. 33500

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2311/IV

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

 

Bessere und ökologischere Müllplätze für die Heinrich-Zille-Siedlung

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.10.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2311/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich mit den Wohnungsbaugesellschaften in Verbindung zu setzen, denen Wohnungen im Bereich der Heinrich-Zille-Siedlung gehören, mit dem Ziel, abschließbare, moderne Bereiche für die Abfallentsorgung zu schaffen, die ökologischen Gesichtspunkten gerecht werden.

 

Das Bezirksamt hat am   18.10.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Endbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Bezirksstadträtin für Weiterbildung, Kultur, Umwelt und Naturschutz hat sich mit den, im Sinne der Anregung in Betracht zu ziehenden, Eigentümern am 03.02.2016 und den entsprechenden Erbbaurechtsnehmern am 07.04.2016 in Verbindung gesetzt.

 

Die Antworten der Eigentümer und der Erbbaurechtsnehmer erfolgten sehr zögerlich, so dass entsprechend mit den Schreiben vom 06.04.2016 und 08.06.2016 nachgefragt werden musste.

 

Nunmehr liegen die Antworten der Eigentümer und Erbbaurechtsnehmer vor. Diese sind dem Schlussbericht als Anlage beigelegt. Wie den Antworten entnommen werden kann, sind diese, soweit erforderlich, bemüht Änderungen an den Müllplätzen in Erwägung zu ziehen.

 

 

A) Rechtsgrundlage: 

 

§13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

 

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine

 

 

Berlin, den          .            .2016

 

 

 

 

 

Dr. HankeWeißler

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

 

 

 
 

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