Drucksache - 2299/IV  

 
 
Betreff: Durchgangsverkehr in den Seitenstraßen reduzieren:
Verkehrsgutachten für das Gebiet zwischen Beussel- und Stromstraße sowie zwischen Turm- und Quitzowstraße / Siemensstraße erstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest, Urbatsch, Schneider 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.10.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen Vorberatung
18.11.2015 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen      
Hauptausschuss Vorberatung
01.12.2015 
46. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Bündnis 90/ Die Grünen vom 06.10.2015
2. Änderungsantrag SPD vom 13.10.2015
5. BE SozStadt vom 18.11.2015
4. BE HA vom 01.12.2015
5. Beschluss
6.VzK vom 25.02.2016
7. Schlussbericht

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum.02.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2299/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

über

Durchgangsverkehr in den Seitenstraßen reduzieren:

 

Verkehrsgutachten für das Gebiet zwischen Beussel- und Stromstraße sowie zwischen Turm- und Quitzowstraße / Siemensstraße erstellen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.11.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2368/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, anlehnend an das bisherige Verkehrskonzept von LG Argus aus dem Jahre 2010 für die Turmstraße, unter anderem aus Mitteln des Aktiven Zentrums Turm-straße, ein Verkehrsgutachten für das Gebiet nördlich der Turmstraße zwischen Beussel- und Stromstraße in Auftrag zu geben.

 

Insbesondere soll hierbei untersucht werden:

 

-          Ob ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Wohngebiet festgestellt wird und eine Weiterent-wicklung der Verkehrskonzeption aus den 80er Jahren geboten ist,

-          Inwiefern das Wohngebiet den veränderten Verkehrsgewohnheiten und geänderte Mobi-litätsbedürfnisse der Einwohner_innen gerecht wird und welche Möglichkeiten beispiels-weise bestehen, den Fahrradverkehr zu stärken, ohne schnelleren Autoverkehr zu er-zeugen,

-          Wie zukünftig den Bedürfnissen nach Inklusion bei laufenden Umgestaltungen begegnet werden kann,

-          Welche Auswirkungen der Lieferverkehr vor allem mit Kleinlastern hat und wie dem ggf. begegnet werden kann,

-          Welche Verkehrsströme den Weg von der Stromstraße zur Umgehungsstraße Erna-Samuel-Straße/Ellen-Epstein-Straße nutzen (also welche Gründe es gibt aus dem Wedding über die Putlitzbrücke über die Birkenstraße zur Umgehungsstraße in Richtung Beusselstraße oder in Richtung Lehrter Straße zu fahren, um in beiden Richtungen in Verkehrsströmen in den Wedding zu stehen),

-          Welche Verkehrsströme den Weg von der Umgehungsstraße durch das Wohngebiet mit anderen Zielen nutzen, um beispielsweise Ampeln und Kreuzungen zu umfahren?

-          Welche Wege aus dem Wohngebiet zur Umgehungsstraße notwendig sind und wie diese genutzt werden?

-          Warum zur Umfahrung der Turmstraße das Wohngebiet genutzt wird und nicht die Ellen-Epstein-Straße/Erna-Samuel-Straße,

-          Welche Möglichkeiten können ergriffen werden, um den massiven und geschwindigkeits-überhöhten Verkehr aus der nördlichen Wilhelmshavener Str. zu vermeiden? Ist mög-licherweise eine Absperrung am nördlichen Straßenende durch Poller denkbar und umsetzbar?

-          Inwiefern die Waldstraße als Umfahrung der Kreuzung Turmstraße Ecke Beusselstraße genutzt wird, um Richtung Autobahn zu gelangen,

-          Wie kann vermieden werden, dass Autofahrer_innen auf dem Weg von der Ellen-Epstein-Straße/Erna-Samuel-Straße zur Beusselstraße nicht über die Waldstraße und die Wiclef-straße ausweichen?


-2-

(DS 2299/IV)

 

-          Ob ein erhöhtes Verkehrsaufkommen (Nord/Süd) sowie (Süd/Nord) feststellbar ist,

-          Welche mittel- bis langfristigen baulichen Maßnahmen sind an der Putzlitzbrücke vorzu-nehmen, um das Abbiegen von der Putlitzbrücke auf die Umgehungsstraße beidseitig zu ermöglichen? Inwieweit ist diese Option sinnvoll und machbar?

-          Welche Auswirkungen hätte Tempo 30 in der Turmstraße?

-          Wie kann der starke Durchgangsverkehr von der Ellen-Epstein-Str. zur Stromstraße über die Oldenburger Straße und westlichen Birkenstraße verringert werden? Ist eine Aus-weitung des verkehrsberuhigten Bereichs möglich, auch vor dem Hintergrund der geplanten Erweiterung des Schulgartens Moabits auf den Unionspark?

-          Wie das erhöhte Verkehrsaufkommen im genannten Bereich wieder auf ein Normalmaß reduziert werden kann, z.B. durch die Unterbrechung der Seitenstraßen durch bauliche Maßnahmen (z.B. Poller) bzw. mittels der Ausweisung von Einbahnstraßen,

-          Wie sichergestellt werden kann, dass den teils massiven Geschwindigkeitsüberschrei-tungen Einhalt geboten werden kann.

-          Wohin der Verkehr, der durch erfolgreiche Maßnahmen aus dem Wohngebiet verdrängt wird, sich dann entwickelt und welche Fragestellungen sich daraus für die zukünftige lokale Verkehrspolitik ergeben?

 

Das Bezirksamt hat am 23.02.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Ein Verkehrsgutachten, wie in dem Antrag beschrieben, wird von dem Straßen- und Grünflächen-amt (SGA) für fachlich nicht geboten und nicht geeignet angesehen.

 

2010 wurde ein Verkehrsgutachten für den ganzen Ortsteil Moabit vorgelegt, das auch die Grundlage bildet für die bisher und zukünftig durchzuführenden Maßnahmen im AZ-Bereich. Hierbei wurde eine Bestandsanalyse für den gesamten Ortsteil Moabit sowie darauf aufbauende Netzkonzeptionen für die verschiedenen Verkehrsarten Kfz-Verkehr (inklusive Ruhender Ver-kehr), Öffentlicher Verkehr, Radverkehr und Fußverkehr erarbeitet. Ein weiteres Gutachten zu ähnlichen Fragestellungen und einem bereits untersuchten Gebiet dürfte hinsichtlich der Förder-mittelbedingungen schwer begründbar sein!

 

Die in dem Antrag aufgeworfenen Fragestellungen wechseln von übergeordneten Prognosebe-rechnungen, die nur mit dem Verkehrsmodell des Senats geleistet werden könnten, über Themen (zum Beispiel Tempo 30 in der Turmstraße), die bereits im vorherigen Gutachten untersucht, diskutiert und von der Senatsverwaltung abgelehnt wurden, bis zu sehr kleinräumigen Frage-stellungen.

 

Im Stadtentwicklungsplan Verkehr des Senats und seinen Fortschreibungen ist das klassifizierte und übergeordnete Straßennetz festgelegt. So dient zum Beispiel der Straßenzug Birkenstraße rdliche Bremer Straße Teilstück Quitzowstraße der Verbindung von der Stromstraße zur Umgehungsstraße (Ellen-Epstein-Straße / Erna-Samuel-Straße) und umgekehrt.

 

Alle übrigen Straßen sind Teil des Nebennetzes und wurden in den 80er/90er Jahren im Rahmen eines bundesweiten Modellversuchs „Flächenhafte Verkehrsberuhigung“ im Gesamtgebiet um-gebaut. Die Prinzipien dieses Verkehrskonzeptes gelten in der Verkehrsplanung weiterhin als zeitgemäß. Bauliche Umgestaltungen in dieser Form für das Gesamtgebiet wären auch in der heutigen Zeit gar nicht mehr finanzierbar. Damit wurde bereits das Optimum erreicht, was mit baulichen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen möglich ist. Weitere Maßnahmen um gebiets-fremden Verkehr und überhöhte Geschwindigkeiten zu vermeiden können nur im Bereich der polizeilichen Überwachung sowie von generellen Verkehrssicherheitskampagnen liegen.


-3-

(DS 2299/IV)

 

Verkehrsberechnungen und prognosen im übergeordneten Netz und deren Auswirkungen auf das Nebennetz müssten mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abgestimmt und mit dem Verkehrsmodell berechnet werden. Dies würde einen erheblichen Aufwand erfor-dern mit einem entsprechenden finanziellen Betrag.

Inwiefern die in der Begründung genannte Erhöhung des Verkehrsaufkommens und der Über-lastung der Hauptverkehrsstraßenrouten zutreffen, kann bezweifelt werden. Die vorliegenden Daten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zeigen in eine andere Richtung:

 

  • Aus den Angaben auf der Internetseite der Senatsverwaltung zum aktuellen Mobilitäts-verhalten der Berliner Bevölkerung:
    „‘Mobilität in Städten SrV 2013 Neue Mobilitätsdaten für Berlin und seine Bezirke“Der Anteil des Autos an den von den Berlinerinnen und Berlinern zurückgelegten Wegen liegt mittlerweile bei 29,6 Prozent. Das sind 3 Prozentpunkte weniger als bei der letzten Erhebung im Jahr 2008. Gleichzeitig haben vor allem der Radverkehr und der ÖPNV erheblich  an Bedeutung gewonnen. Die Anzahl der zu Fuß zurückgelegten Wege ist auf hohem Niveau gleichgeblieben.“
    r den Bereich der Inneren Stadt, zu der auch Moabit gehört, sind die Werte bei der Verkehrsmittelwahl der Bevölkerung sogar noch eindeutiger: zu Fuß 35%, Fahrrad 18%, ÖV 29% und Auto 17% (Fahrer und Mitfahrer).
     
  • Auch die Kfz-Belastungen auf den Hauptverkehrsstraßen gingen zwischen der Verkehrs-stärkenkarte 2005 und 2014 teilweise zurück (DTV=   durchschnittlicher täglicher Verkehr in Kfz/24h):

    20052014

    Stromstraßeca. 40.000 Kfz/24hca. 30.000 Kfz/24h

    Turmstraßeca. 18.000 Kfz/24hca. 18.000 Kfz/24h

    Beusselstraßeca. 27.000 Kfz/24hca 26.000 Kfz/24/h

    So kann man nicht unbedingt folgern, dass wegen der überlasteten Hauptverkehrsstraßen Kfz-Verkehr sich in die Nebenstraßen verlagert hätte.

    In der Siemens-/Quitzowstraße gab es 2005 eine Kfz-Belastung von bis zu 21.000 Kfz/24h. 2014 wurde eine Kfz-Belastung auf der neu geschaffenen Umgehungsstraße Erna-Samuel-Straße / Ellen-Epstein-Straße von bis zu 22.000 Kfz/24h gemessen. Es kann also davon ausgegangen werden, dass die neue Umgehungsstraße auch ihre gewollte Funktion übernommen hat.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin,                   

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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