Drucksache - 2295/IV
Wir fragen das Bezirksamt
Vorbemerkung: Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 1069/IV erfolgte auf die Frage "Wie ist sichergestellt, dass insbesondere die inneren Gebäudeteile und -ausstattungen erhalten bleiben (z. B. Kesselanlage Sudhaus), wo und auf wessen Kosten werden diese ggf. zwischengelagert und welche zukünftige Verwendung ist vorgesehen?" folgende Antwort: "Über die detaillierte Umsetzung der Auflagen (aus dem denkmalrechtlichen Bescheid) hat es bisher noch keine konkreten Absprachen mit dem Bauherrn / den Architekten gegeben. Im Sudhaus muss der historische Raum im Erdgeschoss mit seinem Gewölbe und seiner Ausstattung erhalten bleiben; dazu gehört auch die Kesselanlage (Wiedereinbau am alten Ort). Die gusseisernen Stützen müssen zwischengelagert werden und werden an gleicher Stelle wieder eingebaut. Die Kosten für eine Einlagerung von historischen Ausstattungselementen trägt der Bauherr."
Wir fragen daher das Bezirksamt:
Wann und mit welchem Regelungsinhalt wurde die detaillierte Umsetzung der Auflagen aus dem denkmalgeschützten Bescheid mit dem Bauherrn / den Architekten abgestimmt und schriftlich vereinbart? Sollte dies weiterhin nicht erfolgt sein, warum nicht?
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