Drucksache - 2290/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
(Text siehe Rückseite)
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Steuerungsdienst
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 2290/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Mehrbedarfe für Versorgung geflüchteter Menschen klären - Versorgung
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.10.2015 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2290/IV):
Im Zuge der Haushaltsdurchführung sind die Bezirksverordneten über die titelkonkrete Untersetzung der Mehrbedarfe zu informieren. Das Bezirksamt wird zudem ersucht, die ermittelten Mehrbedarfe umgehend bei der zuständigen Senatsverwaltung anzumelden und eine schnelle Verstärkung der entsprechenden Titel zu beantragen.
Das Bezirksamt hat am 26.01.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Das Bezirksamt hat die Ämter im September 2015 aufgefordert, den flüchtlingsbedingten Personalmehrbedarf soweit wie möglich produktbezogen zu ermitteln. Eine weitere - ebenfalls weitgehend produktgenau verfasste - Aktualisierung des flüchtlingsbedingten Personalmehrbedarfs erfolgte im November 2015. Für beide Abfragen haben das Sozialamt, das Jugendamt und das Gesundheitsamt einen deutlichen Personalmehrbedarf gemeldet. Weitere Bedarfe gibt es im Schulamt, im Amt für Weiterbildung und Kultur, bei der SE FM, dem Stadtentwicklungsamt, dem Standesamt und dem Ordnungsamt. Der Personalmehrbedarf für das Bürgeramt war nicht Bestandteil der Abfrage, da diese Thematik durch ein gesondertes Verfahren geregelt wird. Die Ergebnisse der Ermittlung wurden jeweils der bei der Senatsverwaltung für Finanzen eingerichteten AG "Wachsende Stadt", die sich mit dem flüchtlingsbedingten Personalmehrbedarf der Bezirke befasst, zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich des Mehrbedarfs an Sach-, Honorar- und Transfermitteln gehen die Ämter davon aus, dass Mehrkosten u.a. für folgende Sachverhalte entstehen: - Sozialamt: Sachmittel für die Unterbringung von Flüchtlingen in Hostels, derzeit auf Basis des ASOG, Sachmittel für die Gestaltung der Warte- und Publikumssteuerungsbereiche; Kosten für Wachschutz; - Jugendamt: erwarteter Anstieg der Kosten für Hilfen zur Erziehung in Millionenhöhe; - Gesundheitsamt: Sachmittel für zusätzliche Impfungen (Kinder- und Jugendgesundheitsdienst) sowie für diverse Verbrauchsmittel, Labormaterialien etc. für die verstärkte Inanspruchnahme verschiedener Fachbereiche des Gesundheitsamtes; - Schulamt: Mehrbedarfe für Lehr- und Lernmittel sowie für Beköstigung, Härtefallfonds Schulmittagessen und Mittagsverpflegung BuT; - BiKu: Honorarmittel zur Absicherung der Hausaufgabenhilfe in Bibliotheken; - Ämterübergreifend: Aufwendungen für zusätzliche Sprachmittler, Aufwendungen für Ausstattung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, Aufwendungen für zusätzliche Raumkapazitäten (Willkommensklassen, Sprachkurse für Flüchtlinge).
Die Mehrkosten können unter Beachtung der Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen zur Verbuchung von Leistungen für Flüchtlinge in den Bezirken in Einzelfällen - soweit es sich nicht um produktbezogene Sachverhalte handelt - auf einen Sonderkostenträger als Voraussetzung für eine Berücksichtigung bei der Basiskorrektur gebucht werden. Bei der überwiegenden Zahl der Sachverhalte handelt es sich allerdings um produktbezogene Sachverhalte, für die es keine einzelfallbezogene Basiskorrektur gibt. Diese müssen pauschal über einen 15-prozentigen Sachkostenzuschlag, den die Bezirke im Zusammenhang mit den zusätzlichen VZÄ im Rahmen der Basiskorrektur erhalten, finanziert werden. Für die durch den Fallzahlanstieg der unbegleiteten minderjährigen Ausländer erhöhten Transferkosten (Hilfen zur Erziehung) erfolgt eine gesonderte Erfassung in den Bezirken und eine entsprechende Basiskorrektur an die Bezirke. Im weiteren Verlauf der Haushaltsdurchführung wird die SE Personal und Finanzen über die titelkonkrete Untersetzung der Mehrbedarfe und den Stand der Anerkennung der Mehrbedarfe durch die zuständige Senatsverwaltung unaufgefordert berichten.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Derzeit nicht zu beziffern.
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
Derzeit nicht zu beziffern.
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