Drucksache - 2290/IV  

 
 
Betreff: Mehrbedarfe für Versorgung geflüchteter Menschen klären - Versorgung sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:IntegrationBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
15.10.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.02.2016 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ausschussantrag Integration vom 22.09.2015
2. Version vom 06.10.2015
3. Vertagt
4. Beschluss
5. VzK
6. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

?  Kenntnisnahme

?  Zwischenbericht

?  zurückgezogen

 


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:               21.01.2016

Abt.                    Tel.:              32064

Steuerungsdienst

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              2290/IV

                                                       

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

Mehrbedarfe für Versorgung geflüchteter Menschen klären - Versorgung
sicherstellen

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.10.2015 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2290/IV):

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht schnellstmöglich in allen betroffenen Ämtern die durch die gestiegene und weiter steigende Zahl geflüchteter Menschen entstandenen und entstehenden Mehrbedarfe inhaltlich und quantitativ zu klären und zu benennen. Dies gilt auch für über die bisherige Planung hinausgehende Stellen, die dringend benötigt werden, um die bezirklichen Aufgaben in dieser sich dynamisch entwickelnde Sondersituation zugewährleisten und eine menschenwürdige Versorgung der geflüchteten Menschen sicherzustellen.

Im Zuge der Haushaltsdurchführung sind die Bezirksverordneten über die titelkonkrete Untersetzung der Mehrbedarfe zu informieren.

Das Bezirksamt wird zudem ersucht, die ermittelten Mehrbedarfe umgehend bei der zuständigen Senatsverwaltung anzumelden und eine schnelle Verstärkung der entsprechenden Titel zu beantragen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 26.01.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt hat die Ämter im September 2015 aufgefordert, den flücht­lingsbe­dingten Personalmehrbedarf soweit wie möglich produktbezogen zu ermitteln. Eine weitere - ebenfalls weitgehend produktgenau verfasste - Aktualisierung des flücht­lingsbedingten Personalmehrbedarfs erfolgte im November 2015. Für beide Abfra­gen haben das Sozialamt, das Jugendamt und das Gesundheitsamt einen deutli­chen Personalmehrbedarf gemeldet. Weitere Bedarfe gibt es im Schulamt, im Amt für Weiterbildung und Kultur, bei der SE FM, dem Stadtentwicklungsamt, dem Stan­des­amt und dem Ordnungsamt. Der Personalmehrbedarf für das Bürgeramt war nicht Be­standteil der Abfrage, da diese Thematik durch ein gesondertes Verfahren gere­gelt wird. Die Ergeb­nisse der Ermittlung wurden jeweils der bei der Senatsver­waltung für Finanzen eingerichteten AG "Wachsende Stadt", die sich mit dem flücht­lingsbe­ding­ten Personalmehrbedarf der Bezirke befasst, zur Verfügung gestellt.

Hinsichtlich des Mehrbedarfs an Sach-, Honorar- und Transfermitteln gehen die Ämter davon aus, dass Mehrkosten u.a. für folgende Sachverhalte entstehen:

-          Sozialamt: Sachmittel für die Unterbringung von Flüchtlingen in Hostels, der­zeit auf Basis des ASOG, Sachmittelr die Gestaltung der Warte- und Publi­kumssteuerungsbereiche; Kosten für Wachschutz;

-          Jugendamt: erwarteter Anstieg der Kosten für Hilfen zur Erziehung in Millionen­he;

-          Gesundheitsamt: Sachmittel für zusätzliche Impfungen (Kinder- und Jugendge­sundheitsdienst) sowie für diverse Verbrauchsmittel, Labormateria­lien etc. für die verstärkte Inanspruchnahme verschiedener Fachbereiche des Gesundheitsamtes;

-          Schulamt: Mehrbedarfe für Lehr- und Lernmittel sowie für Beköstigung, Härte­fallfonds Schulmittagessen und Mittagsverpflegung BuT;

-          BiKu: Honorarmittel zur Absicherung der Hausaufgabenhilfe in Bibliotheken;

-          Ämterübergreifend: Aufwendungen für zusätzliche Sprachmittler, Aufwendun­gen für Ausstattung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, Aufwendungen für zu­tzliche Raumkapazitäten (Willkommensklassen, Sprachkurse für Flücht­linge).

 

Die Mehrkosten können unter Beachtung der Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen zur Verbuchung von Leistungen für Flüchtlinge in den Bezirken in Einzel­llen - soweit es sich nicht um produktbezogene Sachverhalte handelt - auf einen Sonderkostenträger als Voraussetzung für eine Berücksichtigung bei der Basiskor­rektur gebucht werden. Bei der überwiegenden Zahl der Sachverhalte handelt es sich allerdings um produktbezogene Sachverhalte, für die es keine einzelfallbezo­gene Basiskorrektur gibt. Diese müssen pauschal über einen 15-prozentigen Sach­kostenzuschlag, den die Bezirke im Zusammenhang mit den zusätzlichen VZÄ im Rahmen der Basiskorrektur erhalten, finanziert werden.

r die durch den Fallzahlanstieg der unbegleiteten minderjährigen Ausländer er­hten Transferkosten (Hilfen zur Erziehung) erfolgt eine gesonderte Erfassung in den Bezirken und eine entsprechende Basiskorrektur an die Bezirke.

Im weiteren Verlauf der Haushaltsdurchführung wird die SE Personal und Finanzen über die titelkonkrete Untersetzung der Mehrbedarfe und den Stand der Anerken­nung der Mehrbedarfe durch die zuständige Senatsverwaltung unaufgefordert be­richten.

 

A. Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

                            Derzeit nicht zu beziffern.

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

                            Derzeit nicht zu beziffern.

 

 

Berlin, den      

 

 

 

             

 
 

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