Drucksache - 2246/IV  

 
 
Betreff: Kühle Erfrischung an heißen Tagen - Trinkwasserspender in Berlin Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.02.2016 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Beschluss
3. VzK vom 02.02.2016
4. Anlage VzK
5. Beschluss
6. VzK vom 07.03.2016
7. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum     .01.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2246/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

über

hle Erfrischung an heißen Tagen Trinkwasserspender in Berlin Mitte

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.09.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2246/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den Berliner Wasserbetrieben für eine „bessere“ Versor-gung mit öffentlichen Trinkwasserspendern in Berlin Mitte an besonders belebten Orten u.a. vor U-Bahnhöfen, in Park- und Sportanlagen, Geschäftsstraßen und touristischen „Hochburgen“ einzusetzen.

 

Das Bezirksamt hat am 26.01.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Da das Bezirksamt nicht für öffentliche Trinkwasserspender zuständig ist, wurde Kontakt mit den Berliner Wasserbetrieben aufgenommen mit Bitte um Prüfung des Ersuchens der BVV und Stellungnahme (s. Anlage).

 

Sobald von dort eine Antwort vorliegt, wird der BVV unaufgefordert berichtet.

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin,                   

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 
 

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