Drucksache - 2230/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
SE Personal und Finanzen
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Im ersten Halbjahr des Haushaltsjahres 2015 sind die in der beigefügten Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben von der Abteilung Gesundheit, Personal und Finanzen,- SE Personal und Finanzen - zugelassen worden. Sie werden vom Bezirksamt der Bezirksverordnetenversammlung aufgrund der Bestimmungen in § 37 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 7 Landeshaushaltsordnung mitgeteilt.
Über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen wurden im 1. Halbjahr 2015 nicht zugelassen.
Die nachträgliche Genehmigung, der bis zum Jahresabschluss tatsächlich geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, durch das Abgeordnetenhaus von Berlin und durch die Bezirksverordnetenversammlung wird nach Art. 88 Abs. 2 und 4 der Verfassung von Berlin und den entsprechenden Regelungen der LHO unverzüglich nach Abschluss der Bücher für das Haushaltsjahr 2015 nachgeholt.
A) Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG § 37 Abs. 4 und 7 LHO
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben erhöhen die Ausgabeer-mächtigung des Bezirkshaushaltsplans Mitte 2015 um 1.516.885,01 ?. Sie werden in Höhe von 1.453.532,51 ? durch erhöhte Finanzzuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen (Basiskorrektur zum Jahresabschluss) sowie durch Minderausgaben an anderer Stelle des Bezirkshaushaltsplans ausgeglichen. Zunächst ohne Ausgleich wurden überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 63.352,50 ? zugelassen. b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine
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