Drucksache - 2230/IV  

 
 
Betreff: De im ersten Halbjahr des Haushaltsjahres 2015 zugelassenen über- und außer-planmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 11.09.2015

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                  .08.2015

Abt.               Tel.:              32200

SE Personal und Finanzen

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                   

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über die im ersten Halbjahr des Haushaltsjahres 2015 zugelassenen über- und außer-planmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen.

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Im ersten Halbjahr des Haushaltsjahres 2015 sind die in der beigefügten Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben von der Abteilung Gesundheit, Personal und Finanzen,- SE Personal und Finanzen - zugelassen worden.

Sie werden vom Bezirksamt der Bezirksverordnetenversammlung aufgrund der Bestimmungen in § 37 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 7 Landeshaushaltsordnung mitgeteilt.

 

Über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen wurden im 1. Halbjahr 2015 nicht zugelassen.

 

Die nachträgliche Genehmigung, der bis zum Jahresabschluss tatsächlich geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, durch das Abgeordnetenhaus von Berlin und durch die Bezirksverordnetenversammlung wird nach Art. 88 Abs. 2 und 4 der Verfassung von Berlin und den entsprechenden Regelungen der LHO unverzüglich nach Abschluss der Bücher für das Haushaltsjahr 2015 nachgeholt.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG

§ 37 Abs. 4 und 7 LHO
 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a.               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

             

Die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben erhöhen die Ausgabeer-chtigung des Bezirkshaushaltsplans Mitte 2015 um 1.516.885,01 ?.

Sie werden in Höhe von 1.453.532,51 ? durch erhöhte Finanzzuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen (Basiskorrektur zum Jahresabschluss) sowie durch Minderausgaben an anderer Stelle des Bezirkshaushaltsplans ausgeglichen. Zunächst ohne Ausgleich wurden überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 63.352,50 ? zugelassen.

              b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

                            keine
 

 

 

 

Berlin, den      

 

 

 

             

 
 

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