Drucksache - 2222/IV  

 
 
Betreff: Integrierte Handlungs- und Entwicklungskonzepte der Quartiersmanagementgebiete Brunnenviertel-Ackerstr., Brunnenviertel-Brunnenstr., Moabit West, Moabit Ost, Reinickendorfer- / Pankstr. und Soldiner Str. - Fortschreibung 2015
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 21.07.2015
2. Anlage
3. Anlage 2
4. Anlage 3
5. Anlage 4
6. Anlage 5
7. Anlage 6

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                     .07.2015

Abt.                    Tel.:              44600

     

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              2222IV

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Integrierte Handlungs- und Entwicklungskonzepte der Quartiersmanagementgebiete Brunnenviertel-Ackerstr., Brunnenviertel-Brunnenstr., Moabit West, Moabit Ost, Reinickendorfer- / Pankstr. und Soldiner Str. - Fortschreibung 2015

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat gemäß den Vorgaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die beigefügten Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzepte - Fortschreibung 2015 - der Quartiersmanagementgebiete Brunnenviertel-Ackerstr., Brunnenviertel-Brunnenstr., Moabit West, Moabit Ost, Reinickendorfer- / Pankstr. und Soldiner Str. beschlossen. Die Handlungskonzepte dienen der strategisch-inhaltlichen Orientierung und Dokumentation der Quartiersmanagementarbeit und stellen einen Ausblick auf die wesentlichen Arbeitsschwerpunkte dar.

 

Die Konzepte für die Jahre 2015-2016 sind auf Grundlage von § 171 e Baugesetzbuch unter Beteiligung der Quartiersöffentlichkeit -insbes. vertreten durch die Quartiersräte- und in ämterübergreifender Abstimmung mit den bezirklichen Aufgabenträgern fortgeschrieben worden. 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

              § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a.               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

             

                            Keine
 

              b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

                            Keine
 

Berlin, den      

 

 

                                                       

 
 

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