Drucksache - 2215/IV  

 
 
Betreff: Für eine partizipative, verlässliche und zukunftssichernde Schulentwicklungsplanung in Mitte!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Petra Schrader und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Schule Vorberatung
09.07.2015 
39.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
10.09.2015 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
08.10.2015 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.10.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag DIE LINKE vom 16.06.2015
2. BE Schule vom 08.10.2015
3. Beschluss
4. VzK vom 03.03.2016
5. Zwischenbericht

 

 

 

(Text liegt vor)

 

 

Erledigungsfrist: 16.06.2016


Bezirksamt Mitte von Berlin                                       Datum:     .01.2016

Abt. Tel.:23700

     

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

 

Mitte von Berlin2215/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

über   

 

r eine partizipative, verlässliche und zukunftssichernde Schulentwicklungsplanung in Mitte!

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.10.2015 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2215/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, eine Schulentwicklungsplanung zu praktizieren, die die Betroffenen frühzeitig einbezieht, verlässlich für die Schülerinnen und Schüler und für alle an den Schulen Beschäftigten sowie die Eltern und die Partner_innen im Sozialraum ist und die auch im Hinblick auf die Zukunftssicherung flexibel genug ist, um gegenwärtigen und zukünftigen Schülerzahlentwicklungen gerecht zu werden und die geeignet ist, auch sich neu entwickelnden Bedarfen Raum zu geben.

Gleichzeitig wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber Senat und Abgeordnetenhaus für ein Umdenken in der Finanzierung der Schulen einzusetzen, künftigen Entwicklungen gerecht wird und nicht die Bezirke benachteiligt, die im Sinne der Zukunftssicherung tätig werden.“

 

 

Das Bezirksamt hat am   02.02.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

 

Die steigenden Einwohnerzahlen in Berlin hat das Schulamt im Juli 2015 zum Anlass genommen, die Methode zur Berechnung der gegenwärtigen und zukünftigen Schülerzahlen, in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und dem Stadtplanungsamt, weiterzuentwickeln.

 

Dem Schulamt ist jetzt anhand der jeweils aktuellen Geburtendaten (jeweils aus dem Juli und Dezember) und den Erkenntnissen zur Entwicklung des Wohnungsbaus im Bezirk (mit den Datenständen aus dem Juli und Januar) möglich, eine bessere Prognose herzustellen.

Die Aufbereitung der Daten wird für jeden Einschulungsbereich der Grundschulen vorgenommen und ist Grundlage dafür festzustellen, wo aufgrund der steigenden Schülerzahlen Schulen erweitert, bereits geschlossene Schulen ggf. wieder reaktiviert werden müssen oder Schulen gänzlich neu zu planen sind.

 

Der Schulentwicklungsplan für die Schuljahre 2016/17 - 20/21 befindet sich derzeit noch in der Aktualisierungsphase und wird der BVV rechtzeitig im Frühjahr 2016 vorgelegt werden.

 

Des Weiteren wird sich das Bezirksamt mit den anderen Bezirken weiterhin verstärkt für ein Umdenken in der Finanzierung der Schulen einsetzen. Dies betrifft nach Auffassung des Bezirksamtes insbesondere folgende Themen:

  • Die mangelnde Planbarkeit und damit Steuerung von Baumaßnahmen durch die unterschiedlichsten Sonderprogramme. Dies ließe sich allerdings auch ohne eine Verlagerung der Aufgaben realisieren; z.B. durch Integration in die bezirklichen Globalsummen
  • Die vorhandenen Investitionsmittel werden als nicht ausreichend angesehen, um den Sanierungsstau an Schulen in kürzerer Frist zu beheben
  • Die Budgetzumessung für das Vorhalten von Schulflächen sollte in der Weise weiterentwickelt werden, dass bildungspolitische Ziele (z.B. Inklusion) in der Raumplanung realisierbar sind. Dies schließt eine notwendige Weiterentwicklung der Raumstandards für die öffentlichen Schulen ein

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:keine

 

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

Bezirksstadträtin Smentek

 

 

 

 

 
 

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