Drucksache - 2215/IV
(Text liegt vor)
Erledigungsfrist: 16.06.2016
Vorlage - zur Kenntnisnahme – über
Für eine partizipative, verlässliche und zukunftssichernde Schulentwicklungsplanung in Mitte!
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.10.2015 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2215/IV):
„Das Bezirksamt wird ersucht, eine Schulentwicklungsplanung zu praktizieren, die die Betroffenen frühzeitig einbezieht, verlässlich für die Schülerinnen und Schüler und für alle an den Schulen Beschäftigten sowie die Eltern und die Partner_innen im Sozialraum ist und die auch im Hinblick auf die Zukunftssicherung flexibel genug ist, um gegenwärtigen und zukünftigen Schülerzahlentwicklungen gerecht zu werden und die geeignet ist, auch sich neu entwickelnden Bedarfen Raum zu geben. Gleichzeitig wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber Senat und Abgeordnetenhaus für ein Umdenken in der Finanzierung der Schulen einzusetzen, künftigen Entwicklungen gerecht wird und nicht die Bezirke benachteiligt, die im Sinne der Zukunftssicherung tätig werden.“
Das Bezirksamt hat am 02.02.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die steigenden Einwohnerzahlen in Berlin hat das Schulamt im Juli 2015 zum Anlass genommen, die Methode zur Berechnung der gegenwärtigen und zukünftigen Schülerzahlen, in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und dem Stadtplanungsamt, weiterzuentwickeln.
Dem Schulamt ist jetzt anhand der jeweils aktuellen Geburtendaten (jeweils aus dem Juli und Dezember) und den Erkenntnissen zur Entwicklung des Wohnungsbaus im Bezirk (mit den Datenständen aus dem Juli und Januar) möglich, eine bessere Prognose herzustellen. Die Aufbereitung der Daten wird für jeden Einschulungsbereich der Grundschulen vorgenommen und ist Grundlage dafür festzustellen, wo aufgrund der steigenden Schülerzahlen Schulen erweitert, bereits geschlossene Schulen ggf. wieder reaktiviert werden müssen oder Schulen gänzlich neu zu planen sind.
Der Schulentwicklungsplan für die Schuljahre 2016/17 - 20/21 befindet sich derzeit noch in der Aktualisierungsphase und wird der BVV rechtzeitig im Frühjahr 2016 vorgelegt werden.
Des Weiteren wird sich das Bezirksamt mit den anderen Bezirken weiterhin verstärkt für ein Umdenken in der Finanzierung der Schulen einsetzen. Dies betrifft nach Auffassung des Bezirksamtes insbesondere folgende Themen:
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:keine
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