Drucksache - 2180/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Ausweitung des Schul-Umwelt-Zentrum Mitte in Moabit prüfen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.10.2015 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2180/IV):
Das Ergebnis der Prüfung soll zu den Beratungen über den Bezirkshaushaltsplan 2016/2017 vorliegen."
Das Bezirksamt hat am 19.01.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Durch die Verwendung des Begriffes „Moabiter Schulgarten“ mit Verbindung zum Schul-Umwelt-Zentrum Mitte am Standort Moabit, wird ein direkter Bezug zwischen den jeweiligen Inhalten hergestellt, der jedoch der Konkretisierung bedarf.
Das Gelände selbst ist eine Liegenschaft des Schulbereiches und die Förderung des sogen. „Schulgartens“ mit der inhaltlichen Ausrichtung außerschulischer natur- und umweltorientierter Angebote, wird gemäß der geltenden Förderprioritätenfestsetzung des JHA Mitte zu § 11 SGB VIII nachrangig ausgeführt.
Für seine außerschulischen Angebote nutzt das Projekt das Gelände des Schul-Umwelt-Zentrums am Standort Birkenstr. 25 in Berlin-Moabit auf der Grundlage eines Überlassungsvertrages zwischen dem Bezirksamt Mitte, Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility Management mit dem Moabiter Ratschlag e. V..
Das Gelände wird durch diesen Freien Träger kostenfrei genutzt, die grundstücksmäßige Unterhaltung und Bewirtschaftung des Gartens obliegt dem bezirklichen Schulbereich. Der „Schulgarten“ in Trägerschaft des Moabiter Ratschlag e.V. wird als Projekt der Jugendarbeit vom Jugendamt – basierend auf einem entsprechenden Beschluss des JHA Mitte – auf Grundlage eines Leistungsvertrages für Zwecke der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII (KJHG) finanziell gefördert, im lfd. Haushaltsjahr mit 28.300,96 Euro. Damit wird vorrangig die Hauptverantwortliche des Projekts mit 14 Wochen-Stunden finanziert. Schwerpunkt der Arbeit sind Kurse mit vorwiegend ökologischer und künstlerischer Ausrichtung für Kinder im Alter von 6 – 12 Jahren, die in den Nachmittagsstunden und verstärkt in den Schulferien angeboten werden. Offene Gartenzeiten (1x wöchentlich) und über das Jahr verteilte Veranstaltungen an den Wochenenden richten sich auch an Jugendliche, Familien und Stadtteilbewohner_innen (siehe Absatz 1). Sowohl aus Sicht des Schulamtes als auch des Jugendamtes ist der Einbezug eines öffentlichen Spielplatzes in den geschlossenen Bereich des Schul-Umwelt-Zentrums kontraproduktiv, weil nicht organisierte Nutzer_innen/Nutzergruppen (des Spielplatzes bzw. der Skateranlage) ohne vorherige pädagogische Strukturierung nicht in die laufende Projektarbeit des „Moabiter Schulgartens“ einbezogen werden können. Ein Einbezug in die Angebotspalette des „Moabiter Schulgartens“ ist einerseits im Rahmen der gewährten Förderung nicht leistbar und andererseits bietet der „Moabiter Schulgarten“ konzeptionell vorrangig Leistungen an, deren Inhalte ausgerichtet sind auf Umwelt, Ökologie und kreatives Tun. Eine sportbetonte Ausrichtung der Angebote liegt hier nicht vor und ist auch für dieses Projekt seitens der Fachämter Jugendamt als auch Schulamt nicht sinnvoll einzubeziehen. Außerdem ist mit Blick auf das notwendige Sicherheitskonzept für einen Einbezug des öffentlichen Spielplatzes an der Ostseite des Unionplatzes festzustellen, dass hiermit beteiligte Kinder stetig herausgefordert wären, die potentiell gefährliche Überquerung der Bremer Straße in Kauf zu nehmen (die Bremer Str. stellt nun die verkehrsreiche Verbindung zwischen der Birkenstraße und der neuen Umgehungsstraße Moabit West, die Erna-Samuel-Straße/Ellen-Epstein-Straße) dar.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
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