Drucksache - 2178/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
über „ Nutzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in den Flüchtlingsunterkünften – 2. Versuch “
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2178/IV):
„Das Bezirksamt wird erneut ersucht, in den Flüchtlingsunterkünften darauf aufmerksam zu machen, dass Flüchtlinge, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen erhalten, Anträge nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT) stellen können. Hierbei sollen die Einrichtungen aufgefordert werden, die Bewohner_innen über das BuT zu informieren, die dafür in vielen Sprachen zur Verfügung stehenden Informationen an die Bewohner_innen zu verteilen und bei der Beantragung zu unterstützen.“
Das Bezirksamt hat am ....01.03.2016. beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Der Migrationsbeirat des Bezirkes Mitte hat eine AG Flüchtlinge eingerichtet, an der migrantische Beratungseinrichtungen, alle Betreiber von Gemeinschafts- und Notunterkünften im Bezirk und bezirkliche Fachämter teilnehmen. Diese „Betreiberrunde“ tagt in einem monatlichen Turnus und wird von der bezirklichen Koordinatorin für Flüchtlingsfragen beim Integrationsbeauftragten geleitet.
In den Sitzungen vom 17.06.2015 und 16.09.2015 wurde das Verfahren zum Bildungs- und Teilhabepaket erläutert. Hierzu wurden die Broschüre „Mitmachen bildet – Das Bildungspaket macht‘s möglich“, gemeinsam herausgegeben von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, sowie der Flyer „berlinpass“, der von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Frauen herausgegeben wurde, verteilt.
Mit dem Schuljahr 2015/16 wurden zudem die Berliner Schulen in die Lage versetzt, den berlinpass-BuT direkt an geflüchtete Kinder und Jugendliche auszustellen. Dieses Verfahren wird vom Projekt Jugendsozialarbeit für “Willkommensklassen” unterstützt.
Rechtsgrundlage § 13 i. V. mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, ....................
Dr. Hanke von Dassel Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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