Drucksache - 2165/IV  

 
 
Betreff: Dokumentenprüfgeräte in den Bürgerämtern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke, Kiske Fraktion der SPD Matischok 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales und Bürgerdienste Vorberatung
07.07.2015 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste vertagt   
08.09.2015 
45.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste erledigt   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
15.10.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. BE SozBüD vom 08.09.2015
3. Beschluss
4. Vzk vom 01.07.2016

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

                                                     17.06.2016

Abt. Soziales und Bürgerdienste

                                                     (918)42660

 

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

                                Drucksache Nr. 2165/IV

 

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme 

 

über  Dokumentenprüfgeräte in den Bürgerämtern“

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.10.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2165/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob zur Erkennung gefälschter Personaldokumente elektronische Dokumentenprüfgeräte angeschafft und in den Bürgerämtern zum Einsatz gebracht werden können. Zur Prüfung sollte auch eine Kosten-Nutzen-Analyse gehören.

Eine Finanzierung der Anschaffung und der laufenden Softwarekosten durch den Senat von Berlin ist in geeigneter Weise anzuregen und anzustreben. Die im Bezirk Neukölln gemachten Erfahrungen mit dem Einsatz von Dokumentenprüfgeräten sind zu berücksichtigen.“

 

 

Das Bezirksamt hat am ........28.06.2016. beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als  Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

 

Die Gemeinsame Gesprächsrunde der Bezirksstadträte für Bürgerdienste hat sich in ihrer Sitzung am 16.12.2015 mit der Thematik befasst.

Leider liegt dem Bezirksamt die autorisierte Protokollfassung noch immer nicht vor, sodass wir aus dem Protokollentwurf zitieren:

 

In der gemeinsamen Gesprächsrunde am 12.06.2015 gab es bereits eine Verständigung, dass auf Grund der sicherheitspolitischen Lage die Einführung von Dokumentenprüfgeräten erforderlich wird. Hinsichtlich der geforderten zentralen Bereitstellung und Finanzierung der Geräte wurden für den Haushalt 2016/17 im Einzelplan (Kap. 0505 Titel 54085) der Senatsverwaltung für Inneres und Sport jährlich 400.000 € veranschlagt. Aktuell werden mit dem LKA die Rahmenbedingungen für eine gemeinsame Ausschreibung und zentrale Beauftragung erarbeitet.

 

Folgender Beschluss wurde mehrheitlich  gefasst:

Die für Bürgerdienste zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadtte nehmen die aktuelle Beschlusslage des Hauptausschusses zur Bereitstellung von Sachmitteln in Höhe von jährlich 400.000 Euro im Einzelplan der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Kapitel 0505, Titel 54085) zur zentralen Finanzierung der Dokumentenpfgeräte zur Kenntnis und bekräftigen den in der Gemeinsamen Gesprächsrunde vom 12.06.2015 gefassten Beschluss:

Die für Bürgerdienste zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte bestätigen die Zielstellung, dass die Ämter für Bürgerdienste als erste Kontaktstelle für die Bürger und Bürgerinnen mittels technischer Prüfgeräte in die Lage versetzt werden sollen, falsche Identitäten zu verhindern, um somit Schaden von Land Berlin abzuwenden und befürworten die konstruktive gemeinsame Erarbeitung eines Einführungskonzeptes für Dokumentenprüfgeräte unter Beachtung der Prämissen hinsichtlich

  • flächendeckender Einführung in allen Bürgerämtern
  • zentraler Finanzierung der einmaligen und laufenden Sachkosten
  • zentraler Beschaffung und zentraler Betreuung der Geräte
  • geregelter und optimierter Prozesse
  • personellem und finanziellem Ausgleich der anerkannten Mehraufwände in den beteiligten Ämtern und in der Polizei
  • nachhaltiger fachlicher Steuerung
  • der Sicherstellung einer diskriminierungsfreien Auswahl der zu überprüfenden Dokumente
  • einer Handreichung zur Integration des Gerätes in die regulären Verwaltungsabläufe
  • ein Sicherheitskonzept in Zusammenarbeit mit der Polizei zur Minimierung der Risiken für Verwaltungsbeschäftigte im Rahmen der Echtheitsüberprüfung von Dokumenten
  • der Klärung, ob der vorhandene gesetzliche Rahmen für die Einführung und Anwendung der Geräte ausreichend ist
  • der Prüfung, inwieweit die vom LAGeSo ausgestellten Dokumente in die Dokumentenprüfung einbezogen werden können bzw. welche Möglichkeiten es gibt, diese Dokumente fälschungssicherer zu gestalten.“

Die eingesetzte Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Bezirken, SenInnSport Abt. III, Abt. I, des LKA und des LABO führt unter Federführung der Koordinierungsstelle für Bürgerdienstangelegenheiten (SenInnSport, ZS C 3) die konzeptionellen Vorbereitungsarbeiten entsprechend der o.g. Prämissen fort.“

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport sieht die aktuelle gesellschaftspolitische Bedeutung der Thematik und möchte für den Einsatz der Geräte in den Ämtern für Bürgerdienste gemeinsam mit allen beteiligten Stellen einheitliche Rahmenbedingungen schaffen bei Beibehaltung von effizienten, innovativen, kunden- und mitarbeiterorientierten Prozessen.

 

Über den Fortgang der Vorbereitungsarbeiten wird der Fachausschuss informiert.

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

Berlin, ....................

 

 

 

Dr. Hanke von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                    Bezirksstadtrat

 

 
 

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