Drucksache - 2165/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
über „ Dokumentenprüfgeräte in den Bürgerämtern“
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.10.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2165/IV):
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob zur Erkennung gefälschter Personaldokumente elektronische Dokumentenprüfgeräte angeschafft und in den Bürgerämtern zum Einsatz gebracht werden können. Zur Prüfung sollte auch eine Kosten-Nutzen-Analyse gehören. Eine Finanzierung der Anschaffung und der laufenden Softwarekosten durch den Senat von Berlin ist in geeigneter Weise anzuregen und anzustreben. Die im Bezirk Neukölln gemachten Erfahrungen mit dem Einsatz von Dokumentenprüfgeräten sind zu berücksichtigen.“
Das Bezirksamt hat am ........28.06.2016. beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die Gemeinsame Gesprächsrunde der Bezirksstadträte für Bürgerdienste hat sich in ihrer Sitzung am 16.12.2015 mit der Thematik befasst. Leider liegt dem Bezirksamt die autorisierte Protokollfassung noch immer nicht vor, sodass wir aus dem Protokollentwurf zitieren:
In der gemeinsamen Gesprächsrunde am 12.06.2015 gab es bereits eine Verständigung, dass auf Grund der sicherheitspolitischen Lage die Einführung von Dokumentenprüfgeräten erforderlich wird. Hinsichtlich der geforderten zentralen Bereitstellung und Finanzierung der Geräte wurden für den Haushalt 2016/17 im Einzelplan (Kap. 0505 Titel 54085) der Senatsverwaltung für Inneres und Sport jährlich 400.000 € veranschlagt. Aktuell werden mit dem LKA die Rahmenbedingungen für eine gemeinsame Ausschreibung und zentrale Beauftragung erarbeitet.
Folgender Beschluss wurde mehrheitlich gefasst: „Die für Bürgerdienste zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte nehmen die aktuelle Beschlusslage des Hauptausschusses zur Bereitstellung von Sachmitteln in Höhe von jährlich 400.000 Euro im Einzelplan der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Kapitel 0505, Titel 54085) zur zentralen Finanzierung der Dokumentenprüfgeräte zur Kenntnis und bekräftigen den in der Gemeinsamen Gesprächsrunde vom 12.06.2015 gefassten Beschluss: „Die für Bürgerdienste zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte bestätigen die Zielstellung, dass die Ämter für Bürgerdienste als erste Kontaktstelle für die Bürger und Bürgerinnen mittels technischer Prüfgeräte in die Lage versetzt werden sollen, falsche Identitäten zu verhindern, um somit Schaden von Land Berlin abzuwenden und befürworten die konstruktive gemeinsame Erarbeitung eines Einführungskonzeptes für Dokumentenprüfgeräte unter Beachtung der Prämissen hinsichtlich
Die eingesetzte Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Bezirken, SenInnSport Abt. III, Abt. I, des LKA und des LABO führt unter Federführung der Koordinierungsstelle für Bürgerdienstangelegenheiten (SenInnSport, ZS C 3) die konzeptionellen Vorbereitungsarbeiten entsprechend der o.g. Prämissen fort.“ Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport sieht die aktuelle gesellschaftspolitische Bedeutung der Thematik und möchte für den Einsatz der Geräte in den Ämtern für Bürgerdienste gemeinsam mit allen beteiligten Stellen einheitliche Rahmenbedingungen schaffen bei Beibehaltung von effizienten, innovativen, kunden- und mitarbeiterorientierten Prozessen.
Über den Fortgang der Vorbereitungsarbeiten wird der Fachausschuss informiert.
Rechtsgrundlage
§ 13 i. V. mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, ....................
Dr. Hanke von Dassel Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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