Drucksache - 2164/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44 600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2164/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Sicherer Schulweg für Kinder: Verkehrssicherheit am Kreuzungsbereich Birkenstraße / Wilsnacker Straße erhöhen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2164/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, die Verkehrssicherheit am Kreuzungsbereich Birkenstraße / Wilsnacker Straße zu erhöhen. Dabei sollen die KFZ-Parkplätze im unmittelbaren Kreuzungsbereich freigehalten werden, dies könnte bspw. durch Poller geschehen.
Das Bezirksamt hat am 05.04.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die Prüfung der geeigneten Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit erfolgte durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde, da der betroffene Straßenzug im Nebennetz liegt. Das Erfordernis einer zusätzlichen Hinzuziehung der VLB war hier nicht gegeben.
Die Überprüfung der Verkehrssituation hat, nach Auswertung der Stichproben-Verkehrszählung und der Unfallstatistik, in den letzten 5 Jahren ein unauffälliges Unfallaufkommen (32 Unfälle), jedoch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen ergeben. Durch den Polizeiabschnitt 33 erfolgten in den letzten Wochen verstärkt Überwachungsmaßnahmen in dem in Rede stehenden Kreuzungsbereich, infolgedessen zahlreiche Ordnungswidrigkeiten festgestellt und geahndet wurden. Aus Sicht des Polizeiabschnitts werden weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit (Anordnung von Sperrflächen) befürwortet. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Überprüfung und unter besonderer Würdigung des Aspektes der Schulwegsicherung beabsichtig die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Verkehrsdienst der Polizeidirektion 3, die Anordnung von 8 Querungshilfen nach Regelplan 200 mit zusätzlicher Absicherung durch Verkehrszeichen 605 (Leitbaken) in Kombination mit Verkehrszeichen 298 (Sperrflächen) in den Eckbereichen der Kreuzung.
A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG
B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek |
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