Drucksache - 2158/IV  

 
 
Betreff: Vorläufige Geburtsurkunden ausstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Beschluss
3. VzK vom 23.07.2015

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

                                16.07.2015                                          

Abt. Soziales und Bürgerdienste

                               (918)42660                                                

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

                    Drucksache Nr. 2158/IV                               

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme  -

 

über  " Vorläufige Geburtsurkunden ausstellen "

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2158/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob bei der Beantragung einer Geburtsurkunde eine Bestäti­gung ausgestellt werden kann, die bei der Beantragung des Elterngeldes als vorläufige Geburts­urkunde behandelt werden kann."

 

Das Bezirksamt hat am ..21.07.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als  Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt sieht keine Notwendigkeit, sog. "vorläufige Geburtsurkunden" auszustellen.

Die Beurkundung eines neugeborenen Kindes dauert im Standesamt Mitte von Berlin in ca. 90% der Fälle, trotz des akuten Personalproblems, rund eine Woche. Eine Bescheinigung erscheint hier durchaus entbehrlich, da sie auch den Zeitaufwand erhöhen und die Gesamtzeit einer Beurkundung verlängern würde. In allen Fällen, in denen es auf Grund fehlender Urkunden nicht möglich ist umgehend zu beurkunden und auch zeitnah (ein bis zwei Wochen) die fehlenden Urkunden zur Beurkundung nicht nachgereicht werden können, werden schon jetzt vorufige Bescheinigungen ausgestellt, vor allem damit das Kind krankenversichert werden kann. Sind gar keine Urkunden der Eltern vorhanden, wird je nach Einzelfall entschieden. Auch hier immer zum Wohle und im Interesse des Kindes.

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

             

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

             

 

Berlin, ....................

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                                              von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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