Drucksache - 2134/IV  

 
 
Betreff: Genehmigung der im Haushaltsjahr 2014 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Rechnungsprüfung Vorberatung

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB vom 04.06.2015
2. Anlage

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: 05.2014

Abt. Tel.: 32200

SE Personal und Finanzen

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2136/IV

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

 

über die Genehmigung der im Haushaltsjahr 2014 zugelassenen über- und außerplan-mäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die vom Bezirksamt Mitte im Haushaltsjahr 2014 geleisteten über- und außerplan-mäßigen Ausgaben werden genehmigt.

 

A)      Begründung:


Im Haushaltsjahr 2014 sind die in der beigefügten Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben von der Abteilung Gesundheit, Personal und Finanzen,- SE Personal und Finanzen - zugelassen worden. Über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen wurden in 2014 nicht zugelassen.

Das Bezirksamt hat dafür beim Abgeordnetenhaus von Berlin und bei der Bezirks-verordnetenversammlung aufgrund der Bestimmungen in § 37 Abs. 4 S. 1 und Abs. 7 LHO nach dem Abschluss der Bücher (§ 76 Abs. 1 LHO) die nachträgliche Genehmigung einzuholen. 

 

 

B)      Rechtsgrundlage:


§12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG

§37 Abs. 4 LHO
 

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

  1.    Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben erhöhen die Ausgabeermächtigung des Bezirkshaushaltsplans Mitte 2014 um 14.401.180,44.

Sie werden vollständig durch erhöhte Finanzzuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen (Basiskorrektur), Mehreinnahmen aus der Gewinnablieferung Parkraumbewirtschaftung, sonstige Mehreinnahmen und Minderausgaben an anderer Stelle des Bezirkshaushaltsplans ausgeglichen.

 

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine, da im Rahmen der laufenden Aufgabenerfüllung erledigt.

 

 

 

 

Berlin, den        . Mai 2015

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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