Drucksache - 2133/IV  

 
 
Betreff: Gegen die komplette Schließung des Stattbad Wedding!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest, Urbatsch, Neubert Fraktion der SPD Matischok 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.05.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag Grüne vom 21.05.2015
2. 1.Austauschblatt
3. 2.Austauschblatt
4. Beschluss
5. VzK vom 21.07.2015
6. Anlage 1
7. Anlage 2

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                               Datum:                       .06.2015

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung              Tel.: 44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              2133/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Gegen die komplette Schließung des Stattbad Wedding!

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.11.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2133/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Eigentümer dafür einzusetzen, dass der Kulturbetrieb im Stadtbad Wedding entsprechend der Genehmigung zügig wieder aufgenommen werden kann. Wenn möglich soll die erteilte Nutzungsuntersagung nur auf die Räume begrenzt werden, für die der Brandschutz nicht der Nutzung entspricht. Die Nutzung des Stadtbades Wedding als Ort der Kulturlandschaft, der Gastronomie und als Ausstellungsbetrieb muss weiterhin möglich sein. Die BVV sieht den Eigentümer in der Pflicht, die notwendigen Maßnahmen umgehend durchzuführen.

 

Das Bezirksamt hat am 07.07.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Mit Datum vom 09.06.2015 wurde der Eigentümer unter Beifügung des Beschlusses angeschrieben (s. Anlage 1). In seiner Antwort vom 16.06.2015 (s. Anlage 2) bittet der Eigentümer um ein 6-Augen-Gespräch. Dieses hat am 23.06.2015 beim Bezirksbürgermeister stattgefunden. In diesem Gespräch erläuterte der Eigentümer seine Auffassung zu der Nutzungsuntersagung und seine Zwänge, die ihn an der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen hindern. Aus seinen weiteren Ausführungen war zu schließen, dass es noch keine abschließende Entscheidung zum weiteren Umgang mit der Immobilie gibt.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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