Drucksache - 2112/IV  

 
 
Betreff: Steigerungen der Betriebskosten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussHauptausschuss
Verfasser:Schwanhäußer 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.05.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
02.06.2015 
41.öffentliche Sitzung des Hauptausschusses erledigt   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. BE HA vom 02.06.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Jugendhilfeausschuss Mitte fordert das Bezirksamt auf, im Rahmen des Eckwertebeschlusses, dem Jugendamt zusätzlich zu den IST-Ausgaben des Jahres 2014 im T-Teil, der sogenannten "freiwilligen Leistungen", für die Leistungen nach §§ 11, 13 und 16 SGB VIII 27.000 ?r das Jahr 2016 und 33.000 ?r das Jahr 2017 zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel werden für die Steigerungen bei den Betriebskosten in den durch die freien Träger betriebenen Einrichtungen benötigt. Den Betriebskosten liegen Verträge und Abrechnungen zugrunde. Auch bei den verbrauchsabhängigen Betriebskosten sind selbst bei gleichbleibendem Verbrauch durch Kostensteigerungen z.B. Strom zusätzliche Mittel nötig. Steigerungen in den Betriebskosten sind damit zwingend zu finanzieren, wenn es zu keiner Verringerung des Angebotes kommen soll.

 

 

 

Ergebnis

 

              beschlossen

              beschlossen mit Änderung

              abgelehnt / i.d. Sache erl.

              zurückgezogen

              überwiesen in den__________________________________________

 

____________________________________________________(federführend)

 

 
 

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