Drucksache - 2096/IV  

 
 
Betreff: Erneuter Einsatz für die Überführung des Französischen Gymnasiums in zentrale Trägerschaft
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest Urbatsch Neubert 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.05.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.06.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM und Verleihung der Bezirksverdienstmedaille) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Änderungsantrag Linke
3. Beschluss
4. VzK ZB vom 18.09.2017
5. Anlage
6. Beschluss vom 26.09.2017
7. VzK SB vom 04.06.2019

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text Siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: 05.2019

Abt. Schule, Sport und Facility Management       Tel.:33900

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. 2096IV

Mitte von Berlin

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Erneuter Einsatz für die Überführung des Französischen Gymnasiums in

zentrale Trägerschaft

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 12.05.2015 folgende

Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache 2096/IV):

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich erneut bei der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass das Französische Gymnasium in zentrale Trägerschaft überführt wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Gremien der Schule und der Bezirksschulbeirat dem zustimmen. Vor dem Hintergrund der "wachsenden Stadt" und der besonderen Verfasstheit der Schule soll sich das Bezirksamt nun erneut für die Umsetzung dieser favorisierten Maßnahme (vgl. u.a. Drs. 2160/III) gegenüber dem Land Berlin stark machen.

 

Die Entscheidung und Begründung der Senatsbildungsverwaltung ist der BVV zur Kenntnis zu geben und im Schulausschuss zu diskutieren.

 

 

Das Bezirksamt hat am 28.05.2019 beschlossen,  der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als  Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Im Abgeordnetenhaus Berlin ist mit Drucksache 18/1398 das Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes und weiterer Vorschriften im Oktober 2018 eingebracht worden.  Dieses Gesetz ist in II. Lesung am 12.12.2018 durch den Berliner Gesetzgeber beschlossen worden und im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 31/2018  vom 29.12.2018 veröffentlicht worden (Inkrafttretens des Gesetzes: 31.12.2018). Entscheidend ist der geänderte § 105 SchulG: Danach verwaltet die Schulaufsichtsbehörde als zuständige Schulbehörde die äußeren Angelegenheiten (…) des Französischen Gymnasiums (Collége Francais) als zentral verwaltete Schulen sowie die geänderte Nummer 16 der Anlage zu 4 Abs. 1 S.1 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes , in dem nunmehr auch das Französische Gymnasiums (Collége Francais) in den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Bildung wechselt. Diese beiden Änderungen in der Schulträgerschaft sind zum 01.01.2019 in Kraft getreten (siehe dazu Artikel 12 Abs.2  des o.g. Schuländerungsgesetzes).

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

  1. personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek

 
 

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