Drucksache - 2027/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 2027/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Lampenpatenschaften für Mitte
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.04.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2027/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwiefern die Übernahme einer Patenschaft für Lampen, die in Verantwortung des Bezirks Mitte liegen, möglich ist. Im Bericht soll eine Beispielaufschlüsselung der Kosten für eine mögliche Patenschaft erfolgen.
Das Bezirksamt hat am 06.10.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Grundsätzlich wird es begrüßt, dass Patenschaften für Laternen (Lampen), die sich in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen befinden, übernommen werden. Es muss dabei geprüft werden, welche Kosten übernommen werden.
Die Verkehrssicherungspflicht kann jedoch nicht übertragen werden und bleibt beim Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Mitte. Es können immer nur Patenschaften von Laternen in einer Grün-anlage übernommen werden. Wenn in dieser Grünanlage alle Laternen mit einer Patenschaft belegt sind, kann in einer anderen Grünanlage mit dem Abschluss weiterer Patenschaften begonnen werden. Die Reihenfolge bzw. Auswahl muss vom SGA festgelegt werden.
Die Kosten für eine Laternenpatenschaft können sehr unterschiedlich sein, da es eine große Bandbreite verschiedener Laternen in unterschiedlichem Zustand gibt. Außerdem sieht das SGA große Probleme darin, die anfallenden Kosten von einem eventuellen Spendentitel auf die jeweiligen Kostenträger zu verteilen und das Geld als Einnahme zu ver-buchen.
Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen und wird aufgrund der Personallage in dem zuständigen Fachbereich kaum möglich sein. Da die Personalkosten nicht vorhersehbar sind, können diese im Fallbeispiel auch nicht aufgeführt werden.
Fallbeispiel neue Laterne LED-Leuchtmittel:
Leuchtmittel: ca. 40 ? / Stück Lebensdauer 30.000 h Montage: ca. 30 ? / Stück Reparaturkosten: ca. 120 ? / Stück / Jahr Stromkosten: ca. 30 ? / Jahr Neuanschaffung Mast: ca. 1.250 ? - 2.000 ? Gesamtkosten / Jahr ca. 220 ? / Jahr Bei Zerstörung und Ersatz der Laterne ca. 1.500 - 2.500 ? / Jahr
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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