Drucksache - 2026/IV  

 
 
Betreff: Aufstellungsbeschluss für eine Erhaltungssatzung im Gebiet Wilhelmstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Sven Diedrich und die übrigen Mitglieder der Fraktion Freitag Fraktion der Piraten 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Piratenfraktion
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.04.2015 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
29.04.2015 
40. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.05.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 14.04.2015
2. BE StadtE vom 29.04.2015
3. Beschluss
4. VzK vom 05.12.2015
5. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:              .11.2015

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.

Mitte von Berlin 2026/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über

 

Aufstellungsbeschluss für eine Erhaltungssatzung im Gebiet Wilhelmstraße

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.05.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2026/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

1.        r das Gebiet Wilhelmstraße zwischen Unter den Linden und Leipziger Straße beidseitig unverzüglich einen Aufstellungsbeschluss für eine Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 BauGB zu fassen. Die Erhaltungssatzung soll der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets dienen.

 

2.        die notwendigen Untersuchungen zu veranlassen, die eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet rechtssicher begründen.

 

3.        die Festsetzung der Erhaltungssatzung schnellstmöglich anzustreben.

 

 

Das Bezirksamt hat am 24.11.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Zu 1.

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 06.10.2015 einen Beschluss über die Aufstellung einer Verordnung über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart auf Grund der städtebaulichen Gestaltr das Gebiet „Wilhelmstraße“ zwischen Behrenstraße, Wilhelmstraße, An der Kolonnade, Mohrenstraße, Voßstraße, In den Ministergärten, Gertrud-Kolmar-Straße und Cora-Berliner-Straße im Bezirk Mitte von Berlin gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB gefasst.

 

Zu 2 und 3.

Das Vergabeverfahren zur Erarbeitung einer städtebaulichen Expertise über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart auf Grund der städtebaulichen Gestalt für das Gebiet „Wilhelmstraße“ ist abgeschlossen. Ergebnis der Beauftragung ist ein städtebauliches Gutachten, welches geeignet sein soll, den Erlass einer Verordnung über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart auf Grund der städtebaulichen Gestalt gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB rechtssicher zu begründen. Es handelt sich hierbei um eine Voruntersuchung, die im Dezember 2015 vorliegen soll. Soweit die Voruntersuchung den Erlass einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB begründet, wird ggfs. im Jahr 2016 ein städtebauliches Gutachten in Auftrag gegeben.

Soweit dieses Gutachten den Erlass einer Rechtsverordnung rechtfertigt, wird diese beschlossen. 

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

 § 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

r die Beauftragung der Voruntersuchung Erhaltungsverordnung Wilhelmstraße werden Mittel in Höhe von 10.000 € benötigt, die im Bezirksplan 2014/2015 unter Kapitel 4200, Titel 54010/200 zur Verfügung stehen.

 

r die ggf. Beauftragung eines Gutachtens Erhaltungsverordnung Wilhelmstraße werden Mittel in Höhe von ca. 40.000 € benötigt, die im Bezirksplan 2016/2017 unter Kapitel 4200, Titel 54010/200 zur Verfügung stehen. Durchführung und Verausgabung des Gutachtens in 2016.

 

  1. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

 Keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke    Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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