Drucksache - 1993/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Ist es zutreffend, dass für Kinder von Eltern mit befristetem Aufenthalt der Kitagutschein nur für die kürzestmögliche Frist ausgestellt wird ?
2. Wenn ja, worauf beruht diese Vorgehensweise und wie wird sie begründet ?
3. Welche Unterlagen müssen Eltern von Kindern zur Erlangung von Kitagutscheinen vorweisen, wenn sie einen nur befristeten Aufenthalt haben ? |
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